

Das mit dem Jugendschutz ist kein zerreden. Das ist keine Brause. Daher die Frage ist das um die aktuellen KO Zeiten überhaupt zulässig? Im Kino ab 18:00 wenn ich mich nicht täusche.Fighti hat geschrieben:Die Bemühungen des Footballforums wirklich alles zu zerreden sind ungebrochen.Und wenn man die GFL dafür zum Film machen muss.
Ja, die Stammtischgeschichten langweilen einen auch nur noch.sk_56 hat geschrieben: ↑Mo Jun 14, 2021 19:26 Wundert dich das nicht, dass ein No-Name sich so etwas leisten kann ... und wenn es ein No-Name sich leisten kann, ist es dann SO etwas ... und zum guten Ton gehört doch dazu, wissen zu wollen, ob Huber nicht mal wieder so ETWAS von der linken Hosentasche in die rechte schiebt.
Wieso Stammtisch? Das mit Huber und seinen sehr weit geöffneten Händen, das sind doch Fakten. Dass der Verband keine Förderung bekommt, da über mehr als nur ausreichende Mittel verfügt, auch. Vielleicht ist er auch an dem Gurkenwasser-Anbieter beteiligt. Wäre jetzt nicht so weit hergeholt.Fighti hat geschrieben: ↑Mo Jun 14, 2021 20:36 Das Ding hat trotz des komischen Namens nicht mehr Alkohol als Bier, womit in Deutschland so ziemlich jede Sportübertragung zu jeder Tageszeit "präsentiert" wird.
Ja, die Stammtischgeschichten langweilen einen auch nur noch.sk_56 hat geschrieben: ↑Mo Jun 14, 2021 19:26 Wundert dich das nicht, dass ein No-Name sich so etwas leisten kann ... und wenn es ein No-Name sich leisten kann, ist es dann SO etwas ... und zum guten Ton gehört doch dazu, wissen zu wollen, ob Huber nicht mal wieder so ETWAS von der linken Hosentasche in die rechte schiebt.
broncofan hat geschrieben: ↑Mo Jun 14, 2021 19:50 universe und die wahrheit , du meinst wohl was universe gefällt ( karl ), kritik auf der fb seite wird gelöscht oder zensiert (keine beleidigungen gegen spieler sonst eine person bei universe),
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die familie wird doch jedes jahr kleiner!!!wievielen kommen denn jetzt noch 500 - 1000![]()
naja hier könnt euch auch weiter einreden nächste woche haben wir gfl format ( durch training)
Let them hate
und wenn es rein passt werden post von ex spieler (galaxy) gepostet, sonst werden sie beschimpft als söldner und soweiter
aber mit der moral habt ja nicht so , im eurem universe![]()
Der Verband bekommt keine Förderung, weil keine WM stattfindet. Wie oft denn eigentlich noch?sk_56 hat geschrieben: ↑Mo Jun 14, 2021 20:51 Wieso Stammtisch? Das mit Huber und seinen sehr weit geöffneten Händen, das sind doch Fakten. Dass der Verband keine Förderung bekommt, da über mehr als nur ausreichende Mittel verfügt, auch. Vielleicht ist er auch an dem Gurkenwasser-Anbieter beteiligt. Wäre jetzt nicht so weit hergeholt.
Der völlig objektive Nicolas Martin, erzählt mal wieder die Wahrheit, während die anderen nur Stammtischgelaber bringen.Fighti hat geschrieben: ↑Mo Jun 14, 2021 21:34 Der Verband bekommt keine Förderung, weil keine WM stattfindet. Wie oft denn eigentlich noch?Ich sag ja, Stammtisch-Bullshit. Und ja, die systematische Unterstellung nervt einfach. Genau so wie bei den Coronahilfen. Da steht schwarz auf weiß auf jeder Seite der Bundesregierung, dass die Vereine das beantragen müssen, nein, Ronny Schulz auf Facebook weiß natürlich, dass der AFVD-Präsident das für die Vereine beantragt und 90 % selbst einbehält. So ein Bullshit und so eine Dummheit nervt so kolossal, da ist nicht mehr in Worte zu fassen.
Quelle: https://football-austria.com/end-of-game/Dass die Football-Welt mit ihm als Boss eher schlecht als recht beraten wäre, ist gut verbrieft. Ebenfalls 2015 klagte sein Verband das deutsche Innenministerium wegen abgelehnter Sportförderung. Mit dem darauf folgenden Urteil des Verwaltungsgerichts Köln ging man dann vorsorglich nicht mehr an die Öffentlichkeit. Kurz gefasst wurde dem deutschen Footballverband darin mitgeteilt, dass seine Funktionäre derart ungewöhnlich hoch für ihre Tätigkeiten entlohnt werden, so man eigentlich davon ausgehen muss, dass dort nichts mehr gefördert werden muss.
Beim letzten Satz kannst du übrigens mal überlegen, auf welche Mannschaftssportart das zutreffen kann, der man hier entgegenkommt. 2015 war die WM mit weniger als 8 Teilnehmern, 2019 gab es keine. Also hoffen auf 2023 für eine Förderung ab 2027 dann.Zusätzliche Voraussetzungen für Verbände, deren Weltmeisterschaftssportarten gefördert werden:
Innerhalb von 4 Jahren wird mindestens eine Weltmeisterschaft ausgetragen.
Mindestens 20 Nationalverbände (Sommersportarten) bzw. 15 Nationalverbände (Wintersportarten) nehmen an den Weltmeisterschaften (Männer/Frauen) teil. Bei Mannschaftssportarten wird die Zahl der teilnehmenden Mannschaften an der Finalrunde einer Weltmeisterschaft auf mindestens 12 (Sommersportarten) bzw. 8 (Wintersportarten) festgelegt.
Bei Mannschaftssportarten mit mehr als 30 aktiven Spielern ist die Teilnahme von 8 Mannschaften in der Finalrunde ausreichend.
Die Beklagte hat weitergehend in ihre Bewertung eingeschlossen, dass der Kläger in der Lage ist, umfangreiche Geldmittel für Zwecke der Vergütung seines Präsidiums und seines Rechtsvertreters zur Verfügung zu stellen. Die Beklagte hat diese besondere Ausgaben- und Finanzstruktur des Klägers bereits im Verwaltungsverfahren umfänglich aufbereitet und geprüft. Der Kläger bzw. sein Prozessbevollmächtigter sind diesen Angaben nicht substantiiert entgegengetreten.
Danach ergibt sich folgendes Bild: Mit Vertrag vom 2. Dezember 2008 verpflichtete sich der Kläger gegenüber seinem Prozessbevollmächtigten zu einer monatlichen Honorarvergütung i.H.v. 5.500 € für die "umfassende Beratung in allen anfallenden Rechtsfragen". Unberührt blieben davon weitere Vergütungen und Abrechnungen für Tätigkeiten, die dem Prozessbevollmächtigten des Klägers außerhalb des Vertrags für den Kläger, "etwa als gewählter Funktionsträger oder auf der Basis einer gesonderten Mandatierung", anfielen. Für die Betreuung des Klägers in steuerlichen Angelegenheiten wurde dem Prozessbevollmächtigten des Klägers mit gesonderter Vereinbarung eine weitere monatliche Vergütung i.H.v. 350 € zugesagt, ab 2009 erhöht auf 400 €. Die monatliche "Grundvergütung" wurde ab 2010 auf 6.000 € erhöht und ab 2011 auf 4.000 € gesenkt. Diese Beratervergütung für den Prozessbevollmächtigten in Jahresgesamthöhe von 48.000 € (zuzüglich Mehrwertsteuer) wurde auch 2013 gezahlt. Als Hauptgeschäftsführer der H. G. Q. - mbH (H1. GmbH), die als wirtschaftliche Tochter des Klägers die Rechteverwertung desselben betreut, fällt nach Erkenntnissen der Beklagten eine jährliche Vergütung von 6.000 € für den Prozessbevollmächtigten des Klägers an. Der Kläger wurde seitens der Beklagten ferner darauf aufmerksam gemacht, dass dem Prozessbevollmächtigten des Klägers in seiner Eigenschaft als Vorstandsvorsitzender der H. G. G1. e.G. (H2. e.G.) eine jährliche Zahlung i.H.v. 3.600 € zufließt.
Unabhängig davon sind noch die - vom Kläger nicht näher erläuterte - Vergütung des Prozessbevollmächtigten des Klägers in seiner Eigenschaft als Verbandspräsident selbst sowie die erheblichen "Reisekosten (Nahbereich)" i.H.v. 15.700 € für das Jahr 2013 (Buchungskonto 2581 des Jahresabschlusses des Klägers vom 31. Dezember 2013) zu betrachten.
Nimmt man, wie es die Beklagte getan hat, schon isoliert die direkten Ausgaben des Klägers an seinen Prozessbevollmächtigten in den Blick, und lässt alle weiteren finanziellen Verflechtungen des Prozessbevollmächtigten des Klägers mit dem Kläger selbst wie mit dessen wirtschaftlichen Töchtern außen vor, wird offenbar, dass der Kläger seine Finanzmittel nicht in erheblicher Höhe in seine Leistungssportsparte investiert. Die Kammer macht sich dabei die detaillierte und umfassende Bewertung der Finanzstruktur des Klägers durch die Beklagte zu Eigen. Zu Recht hat die Beklagte gegenüber dem Kläger wiederholt geltend gemacht, dass bei einer derartigen Haushaltsstruktur eine Zuwendung aus öffentlichen Mitteln nicht in Betracht kommen kann. Zwar organisiert sich der Kläger als autonomer Sportverband selbst und regelt seine Angelegenheiten in eigener Verantwortung, und hat daher auch das Recht zur selbstbestimmten Verwendung seiner Finanzmittel. Dies bedeutet aber umgekehrt, dass die Verantwortung der Finanzierung der Aufgaben des Sports in erster Linie bei seinen - wie beschrieben - autonomen Organisationen liegt. Eine den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und der Notwendigkeit der Ausgaben verpflichtete Bewilligungsbehörde hat die autonome Verbandsorganisation zu respektieren, muss dieser aber im Gegenzug dann keine Zuwendung gewähren, wenn der Fördergegenstand beim Subventionsantragsteller selbst keine prioritäre Bedeutung hat und bei diesem eine gegenüber der Vergütung seiner Funktionärsebene nachrangige Stellung einnimmt.