Du widerspricht mir ja nicht. Den Fall kann ich nicht beurteilen, da ich ihn nicht kenne. Bei den Karten hat man immer Pech. Nur wenn vorsätzlich /grob fahrlässig gehandelt wurde, hätte man wohl eine Chance da noch Geld zu bekommen. Unabhängig ob GmbH oder Verein.KarlH hat geschrieben: ↑Fr Okt 20, 2023 17:33...ich widerspreche dir ungern, aber genau das ist in der gfl den frankfurtern gleich zwei mal passiert und - oh wunder - niemand vom verein hat gehaftet. auch sonst keiner. lediglich die season-ticket-inhaber und die gläubiger waren die ins knie gef*ckten. und der geschäftsführer, der den fetten crash wenigstens formal zu verantworten hatte, hat ab dann für den verband den german bowl organisiert.Rotzloeffel hat geschrieben: ↑Fr Okt 20, 2023 17:13 irgendwann Gewinne zu erzielen. Wenn das nicht funktioniert wird die GmbH in die Insolvenz geschickt. Beim Verein haftet immer jemand.
die welt und die unterscheidung von gut und böse ist nun mal nicht immer ganz so einfach, wie das manche gerne hätten...
Ein Geschäftsführer in einem Verein trägt formal warum die Verantwortung? Formal ist das noch immer der Vorstand. Aber wie gesagt, kenne ich nicht die Umstände in diesem Fall.
Eine Veranstaltung wie einen Bowl zu organisieren, bedarf einiges an Wissen und Können. Scheinbar macht er das nicht so schlecht.
Verstehe natürlich, dass es doof ist Geld zu verlieren.