defregger hat geschrieben: ↑Do Mai 16, 2024 20:18
NoClue hat geschrieben: ↑Do Mai 16, 2024 18:41
Erstens: Solange die ELF seit drei Jahren mit einer in der Konsequenz deutlich diskrimierenderen Regel problemlos durchkommt, ist die Argumentation "geht rechtlich nicht" kaum wirklich valide. Jedenfalls nicht ohne den Zusatz "auf Dauer". (Und komme mir jetzt bitte keiner mit einem "als Firma/Franchise darf ich das" um die Ecke.)
Im Franchise-System wird keiner auf die Idee kommen gegen den Franchisegeber zu klagen. Es sei denn er hat Spaß daran sein Investment selbst an die Wand zu fahren.
In einem Verband wird es schon schwieriger. Wenn die Hintertupfingen Hornets die Regelung nicht gut finden, könnten sie klagen. Kann man sie deshalb aus dem Verband werfen?
Ist mir zu dünn. Im Grunde könnte heute jeder Doppelpassinhaber klagen, wenn ihn ein ELF Team nicht verpflichet (A-Slots besetzt) oder in dem Moment rauskickt, wenn sie einen anderen US-Import verpflichten. Vermutlich jeder ganz normale US-Import genauso (zumindest im zweiten Fall). Jede Franchise, die bankrott geht, könnte versuchen mit einer Klagedrohung der Liga Geld aus dem Kreuz zu leiern (um es vornehm auszudrücken).
Der AFVD kann jederzeit aus seiner Satzung ableiten, dass die BSO den Verbandszweck unterstützen soll. Da stehen genügend Sachen (Jugendförderung, Ausbildung, Verbreitung der Sportart) drin, die erlauben würden, Vorgaben für den Spielbetrieb zu machen, entweder als harte Regel oder softe Lenkung (= wirtschaftliche Förderung). Eine "Startgebühr" pro Saison pro GFL Spielerpass einzusammeln und den Topf an die ausbildenden Vereine zu geben, ist auch kein rechtlich dünnes Eis. Selbst einen Bonus für lediglich "regional" ausgebildete Spieler wäre vermutlich möglich. Wenn man Bedenken hat, dass dann der "Sohn vom Platzwart" im Kader steht, knüpft man die Auszahlung halt an die Anzahl der Snaps, die jemand auf dem Platz stand. uswusf.
Zudem stehen die Regelungen für Spieler die am "Football-Universitäts-Sportbetrieb" teilgenommen haben bzw. aus "Ländern mit entwickelten Football-Strukturen" seit Jahr und Tag in der BSO. Man könnte da erstmal alle Europäer bei der Teilnahme am "Football-Universitäts-Sportbetrieb" mit reinpacken und für Spieler, die in Europa mit dem Sport begonnen haben eine Ausnahmemöglichkeit einräumen. Allgemein oder auf Antrag. Schon wäre der typische Doppelpass einem US-Import gleichgestellt, ohne dass da rechtlich dünneres Eis wäre, als bereits heute.
Wie gesagt, einmal rechtlich durchchecken lassen (ggfs. feinjustieren) und man hat zumindest die gleiche Rechtssicherheit wie heute. Ich habe schon länger nichts mehr von Klagen gegen die BSO gehört, auch nicht von den notorischen Quertreibern Hintertupfingen Hornets. Oder meintest du die Hintertupfinger Hubers und den Rechtststreit um das GFL Finale?
-> Es fehlt der Wille, nicht die Möglichkeit.