twentetree hat geschrieben: ↑Fr Mai 23, 2025 11:35
zusel hat geschrieben: ↑Fr Mai 23, 2025 11:16
Nö, nicht laut Spielbericht.
In welchem auch vermerkt wurde, dass ein Bats Spieler einen "vorläufigen" Pass hatte - der wie wir nun wissen in der Definition nicht existent ist. Nach Rücksprache mit dem Heimteam wurde dem Spieler dann die Teilnahme gestattet. Diese Aussage macht für mich die Geschichte tatsächlich noch heikler: die Situation wurde von den Schiedsrichtern beim Passcheck erkannt, man hat den Gegner gefragt und der hatte nix dagegen und später nimmt der Sportausschuss dann trotzdem die Mannschaft aus dem Spielbetrieb. Ich bin mir sicher, dass bessere Lösungen möglich gewesen wären. Die jetzige Lösung wirft kein gutes Licht auf niemand, hier gibt es nur Verlierer.
Haben die Bats auf Insta auch richtiggestellt, hab ich gerade erst gesehen. Mal abwarten ob und wie der Verband dazu noch Stellung bezieht, bisher sind sich ja zumindest hier alle einig, dass andere Lösungen vermutlich angebrachter gewesen wären.
Da wird nichts kommen vom Verband.
Die Bats haben bisschen Mist gemacht,
Der Verband will Härte zeigen.
Die Verbandler argumentieren über BSO (die sie selbst nicht mal richtig lesen können).
1. § 19 – Spielerpässe
Absatz (1) sagt:
„Jeder Spieler muss im Besitz eines gültigen, vom Verband ausgestellten Spielerpasses sein, um spielberechtigt zu sein.“
Absatz (2) erlaubt „vorläufige Spielerlaubnisse“:
„Ein Spieler darf spielen, wenn ein Passantrag vorliegt und alle Unterlagen eingereicht wurden, auch wenn der physische Pass noch nicht ausgestellt wurde.“
Wichtig: Falls die Unterlagen nicht vollständig waren, ist der Spieler nicht spielberechtigt – auch wenn der Gegner zustimmt.
Hier haben die Bats einen Fehler begangen.
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2. § 20 – Einsatz nicht spielberechtigter Spieler
Absatz (1):
„Der Einsatz nicht spielberechtigter Spieler führt zur Spielwertung gegen die Mannschaft gemäß § 46.“
Absatz (2):
„In schweren Fällen oder bei wiederholten Verstößen kann der Vorstand […] weitere Sanktionen verhängen, einschließlich des Ausschlusses vom Spielbetrieb.“
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So viel dazu,
Dass im Sinne von Football und der BSO entschieden wurde.
Es liegt ja eine wiederholte und besonders schwerwiegende Tat vor.
Im Sinne der BSO wäre bei erstvergehen eine deutlich leichtere Strafe verhängt worden.
Aber ja,
Gleich kommt das Argument dass die Länder für sich entscheiden dürfen, Ermessensspielraum bla bla
Ist halt n System das komplett darauf ausgelegt ist, dass man für einen Einspruch zahlen muss, damit man am Ende abserviert wird mit „eigenem Ermessen“.
Verhältnismäßigkeit ist nicht relevant.
Reine Machtdemonstration unter unbeteiligte Teams leiden weil ihnen die Heimspiele fehlen werden.
Wenn die Bats keine Heimspiele haben, weil sie was falsch gemacht haben, ok, aber ich frage immer noch:
Wo besteht die Verhältnismäßigkeit die anderen mitzubestrafen?