GFL Juniors 2026
Re: GFL Juniors 2026
Die Rams sind jetzt auch drin und auch der Süd Spielplan ist vertreten. Können die Spiele beginnen.
Re: GFL Juniors 2026
Und das alles noch im Februar.
Gruß Michael
Gruß Michael
UFO's are real. The Air Force doesn't exist.
Re: GFL Juniors 2026
Das muss diese Professionalisierung sein von der der AFVD immer spricht. Die trägt nun Früchte 
When it´s game time, it´s pain time baby!
Re: GFL Juniors 2026
Erster Spieltag steht an:
18.04. 13:00 h Düsseldorf Panther vs. Berlin Rebels - : - VFL Benrath, Düsseldorf
18.04. 15:00 h Hamburg Huskies vs. TFG Typhoons - : - Kasim Edebali Field, Hamburg
18.04. 15:00 h Junior Lions Braunschweig vs. Hamburg Junior Devils - : - Rote Wiese, Braunschweig
18.04. 15:00 h Stuttgart Scorpions vs. Saarland Hurricanes - : - TUS1 Sportplatz, Stuttgart
18.04. 16:00 h Wiesbaden Phantoms vs. Holzgerlingen Twister - : - Europaviertel, Wiesbaden
18.04. 17:30 h Bad Homburg Sentinels vs. Troisdorf Jets - : - Sportzentrum Nordwest, Bad Homburg
19.04. 12:00 h Schwäbisch Hall Unicorns vs. Nürnberg Rams - : - Hagenbachstadion, Schwäbisch Hall
18.04. 13:00 h Düsseldorf Panther vs. Berlin Rebels - : - VFL Benrath, Düsseldorf
18.04. 15:00 h Hamburg Huskies vs. TFG Typhoons - : - Kasim Edebali Field, Hamburg
18.04. 15:00 h Junior Lions Braunschweig vs. Hamburg Junior Devils - : - Rote Wiese, Braunschweig
18.04. 15:00 h Stuttgart Scorpions vs. Saarland Hurricanes - : - TUS1 Sportplatz, Stuttgart
18.04. 16:00 h Wiesbaden Phantoms vs. Holzgerlingen Twister - : - Europaviertel, Wiesbaden
18.04. 17:30 h Bad Homburg Sentinels vs. Troisdorf Jets - : - Sportzentrum Nordwest, Bad Homburg
19.04. 12:00 h Schwäbisch Hall Unicorns vs. Nürnberg Rams - : - Hagenbachstadion, Schwäbisch Hall
-
pantherfan_xxxl
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- Registriert: Mo Apr 12, 2004 09:57
Re: GFL Juniors 2026
Moin Zusammen,
https://duesseldorfpanther.de/u20_saisonauftakg2026/
das Spiel findet im Sportpark Nord auf der "Nebenkrampfbahn" statt, Benrath und Garath stehen nicht zur Verfügung.
https://duesseldorfpanther.de/u20_saisonauftakg2026/
Als Rentner braucht man eine Besschäftigung.. 
Re: GFL Juniors 2026
Gratulation zur Meisterschaft an die Panther, steht ja bereits fest.......der FC Bayern des Jugendfootballs. Verstehe die Jungs das sie da hin wollen, deutscher Meister ist ja auch nett und man weiß das man es wird, wenn man dort ist, echte Spannung kommt da leider nicht auf.
- skao_privat
- Defense Coordinator
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- Registriert: Fr Mai 07, 2004 23:13
Re: GFL Juniors 2026
Dann sollten die anderen mal anfangen, besser zu trainieren.
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(skao_privat)
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Re: GFL Juniors 2026
... wo hast Du den Spruch den ausgegraben?skao_privat hat geschrieben: ↑Sa Apr 18, 2026 20:50 Dann sollten die anderen mal anfangen, besser zu trainieren.
Ein Forumspost der mehr als 5 Zeilen enthält, wird mit zunehmender Zeilenzahl immer weniger gelesen bzw verstanden.
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Was ich schreibe ist, nur meine persönliche Meinung.
Beschwerden darüber bitte per PN an mich.
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- skao_privat
- Defense Coordinator
- Beiträge: 23059
- Registriert: Fr Mai 07, 2004 23:13
Re: GFL Juniors 2026
Liegt immer griffbereit, wenn jemand jammert, wie doof die Panther sind.
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Re: GFL Juniors 2026
Saarland Hurricanes haben wohl zurück gezogen
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Re: GFL Juniors 2026
Die GFL soll ja auf 2x6 Teams verkleinert werden .
Für die GFLJ wäre das auch besser .
Für die GFLJ wäre das auch besser .
-
Schlaukopp
- Defensive Back
- Beiträge: 951
- Registriert: Mi Aug 11, 2010 13:24
Re: GFL Juniors 2026
Ergänzend zum besseren Training würde eine Begrenzung der Spielerpässe auf 50 und eine üppige Ausbildungsentschädigung ungeahnte Effekte erzielen.
- skao_privat
- Defense Coordinator
- Beiträge: 23059
- Registriert: Fr Mai 07, 2004 23:13
Re: GFL Juniors 2026
Ausbildungsentschädigung gerne. Nach klar festgelegten Regeln. Komplette Jugendstruktur. Für mindestens vier Jahre. Laufbahnberatung, medizinische Betreuung. Tutoren für schulische Arbeit. Mindestens dreimal die Woche Training. Klarer Rahmenlehrplan. Jede Position hat mindestens einen Trainer. Mindestens 45 Spieler beim Training. Hudl. Da können wir dann von Ausbildung sprechen. Andersherum wird meist ein Schuh draus. Die Spieler eines Vereins müssten ein Entschädigung erhalten, wenn sie kein halbwegs ordentliches Training erhalten.Schlaukopp hat geschrieben:Ergänzend zum besseren Training würde eine Begrenzung der Spielerpässe auf 50 und eine üppige Ausbildungsentschädigung ungeahnte Effekte erzielen.
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Schlaukopp
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Re: GFL Juniors 2026
Es gibt einen zwischen Schritt zwischen skaos Paradies und Panther Rekrutierungswahnsinn.
- skao_privat
- Defense Coordinator
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- Registriert: Fr Mai 07, 2004 23:13
Re: GFL Juniors 2026
Förderrichtlinie
„Talentpipeline XXXX – Förderung der Talententwicklung im XXXX XXXX“
________________________________________
§1 Zweck der Förderung
(1) Ziel dieser Richtlinie ist die nachhaltige Stärkung der Talententwicklung im XXXX XXXX durch:
1. Schaffung von Anreizen für qualitativ hochwertige Ausbildung von Spielerinnen und Spielern
2. Sicherstellung eines strukturierten Übergangs zwischen Leistungs- und Vereinssystem
3. Reduktion von Dropout im Jugend- und Übergangsbereich
4. Stärkung der Vereine als zentrale Ausbildungsorte
(2) Die Förderung folgt dem Grundsatz:
Ausbildungsleistung wird unabhängig vom Verbleib von Spielern honoriert.
________________________________________
§2 Gegenstand der Förderung
Gefördert werden:
1. Ausbildungsleistungen von Vereinen
2. strukturelle Maßnahmen zur Talententwicklung
3. Integration von Spielern aus Leistungsprogrammen in Vereine
4. Qualifizierungsmaßnahmen für Trainerinnen und Trainer
________________________________________
§3 Förderstruktur
Die Förderung erfolgt in drei miteinander verbundenen Komponenten:
1. Ausbildungsfonds (leistungsbezogen)
2. Strukturförderung (qualitätsbezogen)
3. Integrationsförderung (rückflussbezogen)
________________________________________
§4 Teilnahmevoraussetzungen
(1) Teilnahmeberechtigt sind Mitgliedsvereine des XXXX-Verband XXXX.
(2) Voraussetzung für die Teilnahme ist:
1. Registrierung im Talentpipeline-System
2. Meldung von Spielerbewegungen gemäß §9
3. Zustimmung zur Datennutzung im Rahmen der Richtlinie
(3) Eine Teilnahme ist stufenunabhängig möglich.
________________________________________
§5 Stufenmodell der Ausbildungsqualität
Zur Abbildung unterschiedlicher Ausbildungsniveaus wird ein dreistufiges Modell eingeführt:
Stufe 1 – Basisverein
• grundlegender Trainingsbetrieb
• mindestens ein qualifizierter Trainer
Stufe 2 – Entwicklungsverein
• strukturierte Trainingsplanung
• mindestens X Trainer
• regelmäßige Förderung von Talenten
Stufe 3 – Ausbildungszentrum
• systematisches Trainingskonzept
• mindestens drei Trainingseinheiten pro Woche
• positionsspezifisches Training
• ergänzende Maßnahmen (z. B. schulische Unterstützung, Videoanalyse)
(4) Die Zuordnung erfolgt anhand eines Bewertungsverfahrens gemäß Anlage 1.
________________________________________
§6 Ausbildungsfonds
(1) Der Ausbildungsfonds dient der finanziellen Honorierung von Ausbildungsleistungen.
(2) Grundlage der Verteilung ist ein Punktesystem, das insbesondere berücksichtigt:
1. Dauer der Ausbildung
2. Alter beim Vereinswechsel
3. sportliches Niveau des Zielvereins
4. dokumentierte Entwicklungsfortschritte
(3) Die Gesamtsumme des Fonds wird jährlich durch den Verband festgelegt.
(4) Die Verteilung erfolgt proportional zu den erreichten Punkten.
________________________________________
§7 Qualitätsmultiplikator
(1) Die Ausbildungsvergütung wird durch einen Qualitätsfaktor modifiziert.
(2) Die Faktoren betragen:
• Stufe 1: 0,6
• Stufe 2: 1,0
• Stufe 3: 1,5 bis 2,0
(3) Ziel ist die Förderung struktureller Weiterentwicklung.
________________________________________
§8 Strukturförderung
(1) Vereine erhalten ergänzende Fördermittel zur Verbesserung ihrer Ausbildungsstruktur.
(2) Förderfähige Maßnahmen sind insbesondere:
1. Trainerqualifizierung
2. Aufbau von Trainingsstrukturen
3. Einführung von Analyseinstrumenten
4. Kooperationen mit Schulen
(3) Die Vergabe erfolgt auf Antrag.
________________________________________
§9 Meldung von Spielerbewegungen
(1) Vereine sind verpflichtet, relevante Spielerbewegungen innerhalb von 14 Tagen zu melden.
(2) Leistungszentren und höherklassige Vereine melden zusätzlich Spieler, die aus ihren Programmen ausscheiden.
(3) Die Meldung erfolgt über das zentrale System.
________________________________________
§10 Integrationsförderung
(1) Vereine, die Spieler aus Leistungsprogrammen aufnehmen, erhalten eine zusätzliche Förderung.
(2) Voraussetzung ist:
1. aktive Teilnahme am Matching-System
2. dokumentierte Integration des Spielers
(3) Die Höhe der Förderung wird jährlich festgelegt.
________________________________________
§11 Datenverarbeitung
(1) Es werden ausschließlich für die Durchführung des Programms notwendige Daten erhoben.
(2) Dies umfasst insbesondere:
• Name
• Jahrgang
• Position
• Vereinszugehörigkeit
(3) Die Verarbeitung erfolgt im Einklang mit der DSGVO.
________________________________________
§12 Evaluation
(1) Das Programm wird jährlich evaluiert.
(2) Kriterien sind insbesondere:
1. Anzahl ausgebildeter Spieler
2. Spielerbewegungen
3. Dropout-Quote
4. Entwicklung der Vereinsstrukturen
________________________________________
§13 Sanktionen
(1) Bei Verstößen gegen die Richtlinie können folgende Maßnahmen ergriffen werden:
1. Ausschluss von der Förderung
2. Rückforderung von Mitteln
(2) Verstöße liegen insbesondere vor bei:
• Nichtmeldung von Spielerbewegungen
• falschen Angaben
________________________________________
§14 Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt zum XX.XX.20XX in Kraft.
________________________________________
Anlage 1 (Kurzfassung): Bewertungslogik Ausbildungsqualität
Kriterium Gewicht
Trainingsumfang hoch
Trainerstruktur hoch
Systematik mittel
Zusatzangebote mittel
Dokumentation gering
„Talentpipeline XXXX – Förderung der Talententwicklung im XXXX XXXX“
________________________________________
§1 Zweck der Förderung
(1) Ziel dieser Richtlinie ist die nachhaltige Stärkung der Talententwicklung im XXXX XXXX durch:
1. Schaffung von Anreizen für qualitativ hochwertige Ausbildung von Spielerinnen und Spielern
2. Sicherstellung eines strukturierten Übergangs zwischen Leistungs- und Vereinssystem
3. Reduktion von Dropout im Jugend- und Übergangsbereich
4. Stärkung der Vereine als zentrale Ausbildungsorte
(2) Die Förderung folgt dem Grundsatz:
Ausbildungsleistung wird unabhängig vom Verbleib von Spielern honoriert.
________________________________________
§2 Gegenstand der Förderung
Gefördert werden:
1. Ausbildungsleistungen von Vereinen
2. strukturelle Maßnahmen zur Talententwicklung
3. Integration von Spielern aus Leistungsprogrammen in Vereine
4. Qualifizierungsmaßnahmen für Trainerinnen und Trainer
________________________________________
§3 Förderstruktur
Die Förderung erfolgt in drei miteinander verbundenen Komponenten:
1. Ausbildungsfonds (leistungsbezogen)
2. Strukturförderung (qualitätsbezogen)
3. Integrationsförderung (rückflussbezogen)
________________________________________
§4 Teilnahmevoraussetzungen
(1) Teilnahmeberechtigt sind Mitgliedsvereine des XXXX-Verband XXXX.
(2) Voraussetzung für die Teilnahme ist:
1. Registrierung im Talentpipeline-System
2. Meldung von Spielerbewegungen gemäß §9
3. Zustimmung zur Datennutzung im Rahmen der Richtlinie
(3) Eine Teilnahme ist stufenunabhängig möglich.
________________________________________
§5 Stufenmodell der Ausbildungsqualität
Zur Abbildung unterschiedlicher Ausbildungsniveaus wird ein dreistufiges Modell eingeführt:
Stufe 1 – Basisverein
• grundlegender Trainingsbetrieb
• mindestens ein qualifizierter Trainer
Stufe 2 – Entwicklungsverein
• strukturierte Trainingsplanung
• mindestens X Trainer
• regelmäßige Förderung von Talenten
Stufe 3 – Ausbildungszentrum
• systematisches Trainingskonzept
• mindestens drei Trainingseinheiten pro Woche
• positionsspezifisches Training
• ergänzende Maßnahmen (z. B. schulische Unterstützung, Videoanalyse)
(4) Die Zuordnung erfolgt anhand eines Bewertungsverfahrens gemäß Anlage 1.
________________________________________
§6 Ausbildungsfonds
(1) Der Ausbildungsfonds dient der finanziellen Honorierung von Ausbildungsleistungen.
(2) Grundlage der Verteilung ist ein Punktesystem, das insbesondere berücksichtigt:
1. Dauer der Ausbildung
2. Alter beim Vereinswechsel
3. sportliches Niveau des Zielvereins
4. dokumentierte Entwicklungsfortschritte
(3) Die Gesamtsumme des Fonds wird jährlich durch den Verband festgelegt.
(4) Die Verteilung erfolgt proportional zu den erreichten Punkten.
________________________________________
§7 Qualitätsmultiplikator
(1) Die Ausbildungsvergütung wird durch einen Qualitätsfaktor modifiziert.
(2) Die Faktoren betragen:
• Stufe 1: 0,6
• Stufe 2: 1,0
• Stufe 3: 1,5 bis 2,0
(3) Ziel ist die Förderung struktureller Weiterentwicklung.
________________________________________
§8 Strukturförderung
(1) Vereine erhalten ergänzende Fördermittel zur Verbesserung ihrer Ausbildungsstruktur.
(2) Förderfähige Maßnahmen sind insbesondere:
1. Trainerqualifizierung
2. Aufbau von Trainingsstrukturen
3. Einführung von Analyseinstrumenten
4. Kooperationen mit Schulen
(3) Die Vergabe erfolgt auf Antrag.
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§9 Meldung von Spielerbewegungen
(1) Vereine sind verpflichtet, relevante Spielerbewegungen innerhalb von 14 Tagen zu melden.
(2) Leistungszentren und höherklassige Vereine melden zusätzlich Spieler, die aus ihren Programmen ausscheiden.
(3) Die Meldung erfolgt über das zentrale System.
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§10 Integrationsförderung
(1) Vereine, die Spieler aus Leistungsprogrammen aufnehmen, erhalten eine zusätzliche Förderung.
(2) Voraussetzung ist:
1. aktive Teilnahme am Matching-System
2. dokumentierte Integration des Spielers
(3) Die Höhe der Förderung wird jährlich festgelegt.
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§11 Datenverarbeitung
(1) Es werden ausschließlich für die Durchführung des Programms notwendige Daten erhoben.
(2) Dies umfasst insbesondere:
• Name
• Jahrgang
• Position
• Vereinszugehörigkeit
(3) Die Verarbeitung erfolgt im Einklang mit der DSGVO.
________________________________________
§12 Evaluation
(1) Das Programm wird jährlich evaluiert.
(2) Kriterien sind insbesondere:
1. Anzahl ausgebildeter Spieler
2. Spielerbewegungen
3. Dropout-Quote
4. Entwicklung der Vereinsstrukturen
________________________________________
§13 Sanktionen
(1) Bei Verstößen gegen die Richtlinie können folgende Maßnahmen ergriffen werden:
1. Ausschluss von der Förderung
2. Rückforderung von Mitteln
(2) Verstöße liegen insbesondere vor bei:
• Nichtmeldung von Spielerbewegungen
• falschen Angaben
________________________________________
§14 Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt zum XX.XX.20XX in Kraft.
________________________________________
Anlage 1 (Kurzfassung): Bewertungslogik Ausbildungsqualität
Kriterium Gewicht
Trainingsumfang hoch
Trainerstruktur hoch
Systematik mittel
Zusatzangebote mittel
Dokumentation gering
Football 2.0
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- Wann werden die GFL Pässe zentral und online ausgestellt?
- Jeder Mensch kann aus eigener Kraft fliegen. Er muß nur seinen Standpunkt verändern!
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- Wann werden die GFL Pässe zentral und online ausgestellt?
- Jeder Mensch kann aus eigener Kraft fliegen. Er muß nur seinen Standpunkt verändern!
(skao_privat)