Urgestein hat geschrieben:MisionAufstieg hat geschrieben:Ich habe es vielleicht....
Du meinst §5 BSO.
genau. Diesen hier
§5 Illegaler Spielbetrieb außerhalb des AFVD
Die Teilnahme an Football- oder Flag-Footballwettbewerben oder footballähnlichen Wettbewerben außerhalb des AFVD, seiner ihm angeschlossenen Landesfachverbände oder des europäischen und internationalen Dachverband des AFVD ist unzulässig (illegaler Spielbetrieb).
Für Wettbewerbe des Allgemeinen Deutschen Hochschulsportverbandes (ADH) gelten dessen Wettkampfbedingungen.
Die Teilnahme an einem illegalen Spielbetrieb – einschließlich der Mitwirkung an der Vorbereitung und Durchführung - führt zum Verlust einer bereits erteilten Spiellizenz oder zur Nichterteilung einer beantragten Lizenz. Die Mannschaft ist zu streichen.
Der Lizenzentzug gilt für alle Mannschaften eines Vereins und für alle Ligen.
Neben dem Lizenzentzug kann gegen Vereine eine Geldstrafe von bis zu 12.250,- € ausgesprochen werden. Bei Einzelpersonen kann eine Geldstrafe von 750,- €
Wie war die Entscheidung vom Obmann? Also nach dem Sie weiter spielen, gab es wohl keine Strafe oder? Wenn es eine gegeben hat, würde es kein Sinn machen, also ein Team zu bestrafen aber alles andere aus der BSO nicht anzuwenden.