Man braucht vom neuen Verein einen Spielerpass. Wenn der ausgestellt (und am besten beim Ligaobmann hinterlegt) ist, dann beginnt die Wechselsperre von 5 Pflicht(!)spielen.
"A rolling stone gathers no moss." (Hamburg, 29.09.2007)
In Erinnerung an Dylan Meier - Dresden Monarchs 2007 & 2008
Es gehört sich nicht, ein Posting auf das es bereits Antworten gab nach über einer Stunde komplett umzuschreiben!
Sags Deinem Bild im Spiegel. Ist im GFL Thread ja fast wie im RL Mitte Thread. Sobald ein bestimmter Name genannt wird, drehen anscheinend einige am Rad!
" Gerüchte - von Neidern erfunden, von Dummen verbreitet und von Idioten geglaubt "
Thalan hat geschrieben:Darf man dann eigentlich bei offiziellen Testspielen auflaufen?
Ja, die Sperre gilt nur für Pflichtspiele.
Frage aus der Praxis:
Wie willst Du denn bei einem Test-/Freundschaftsspiel auflaufen, wenn der Pass beim Ligaobmann liegt?
Gemäß §8 RVO gibt es nur Sperren auf Zeit bzw. Dauer, d.h. es ist nicht zulässig, dass vor Ablauf einer Sperre ein Spieler für Freundschaftsspiele eingesetzt werden kann.
Ich weiß irgendwie so gar nicht was Du eigentlich willst...
Der Threadersteller hatte eine konkrete Frage zum Wechsel gestellt und Du fängst hier plötzlich mit "Dorf-Liga" an.
Wer fing mit " Dorf Liga " an?
Peter hat geschrieben:... um dort die Dorfliga-Etage aufzusuchen.
Und das typische, vor allem zeitlich nicht weit zurückliegende Beispiel, was wechseln ohne Sperre in der GFL betrifft, ist nunmal Dein " Heiligtum ", ob es Dir nun recht ist oder nicht.
" Gerüchte - von Neidern erfunden, von Dummen verbreitet und von Idioten geglaubt "
Bei deinem genannten Beispiel gabs aber eben eine Sperre beim Wechsel, das ist doch grad das, was einige so aufgeregt hat (im Nachhinein gesehen viel Luft um nichts, hauptsache aufregen).
Die Wechselsperre gilt bis zum Ablauf von 5 Pflichtspielen, ganz egal ob man da noch Freundschaftsspiele bestreitet und der Pass liegt entweder solange bei der Passstelle oder dem LO. Also ist Auflaufen eh nicht.
Wenn ein Verein vom Spielbetrieb zurückzieht, dann entfällt die Wechselsperre unter bestimmten vorraussetzungen. Finde nur meine BSO grad nicht.
Wie immer gilt: Ein Blick ins Gesetz, vermeidet Geschwätz.
Allerdings ist die BSO an der Stelle nicht eindeutig und auch der Verweis auf § 8 RVO hilft nur bedingt weiter.
Sinn und Zweck der Wechselsperre ist es doch, dass bei einem Wechsel in der Saison das aufnehmende Team keinen Wettbewerbsvorteil gegenüber dem abgebenden Team haben soll - im Gegenteil. Ergo ist es mE richtig, den Spieler lediglich für die 5 Pflichtspiele zu sperren.
"A rolling stone gathers no moss." (Hamburg, 29.09.2007)
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