Genau, §26 ist also nicht anwendbar bei freiwilligem Rückzug. Man kann sich keinen Paragraphen einfach so zurechtbiegen wie man es grad möchte.PunkerRaven hat geschrieben: ↑Di Okt 21, 2025 11:39 Es gibt laut BSO keinen freiwilligen Ligarückzug. Es gibt Paragraph 26 der besagt das sie komplett gestrichen werden wenn sie unter der Sasion zurück ziehen.
PunkerRaven hat geschrieben: ↑Di Okt 21, 2025 11:39 Die LSO lässt es zu das ein GFL Team was nicht im Spielbetrieb war auf Antrag in der höchsten bayerischen Liga starten darf. Siehe Kirchdorf.
Nein, tut sie nicht. Die hast du auch offensichtlich nicht gelesen. Der einzige Abschnitt zur Lizensierung in der LSO Bayern ist unter Ergänzungen zu finden und hat folgenden Wortlaut:
Am Ende entscheidet die Lizenzkommision des AFVBy. Sonst niemand. Eine öffentliche schriftliche Richtlinie wie die Kommision zu entscheiden hat gibt es nicht, also kann offenbar jedesmal individuell frei Schnauze entschieden werden.II. Lizenzerteilung
Die beantragte Lizenz für die laufende Saison wird automatisch erteilt, wenn zum Stichtag 28.02. alle erforderlichen Auflagen für die Lizenzerteilung beim AFVBy eingereicht wurden. Die Lizenz wird aufrechterhalten, solange nicht gegen die Lizenzauflagen verstoßen wird. Eine Lizenz kann auch, gegen Auflagen, bei nicht vollständiger Erfüllung der Lizenzauflagen, durch die Lizenzkommission, für die kommende Saison, erteilt werden.