HINWEIS DER NADA (Monatsbulletin)
-
- DLiner
- Beiträge: 121
- Registriert: Fr Nov 13, 2009 08:56
HINWEIS DER NADA (Monatsbulletin)
Methylhexanamin, in der englischen Schreibweise Methylhexaneamine, gehört zur Gruppe der Stimulanzien (siehe WADA-Verbotsliste S6.b) und ist im Wettkampf verboten.
Bei internationalen sportlichen Großereignissen wie den Commonwealth Games, den Asian Games und der Leichtathletik-WM wurden diverse Sportler positiv auf Methylhexanamin getestet, zuletzt auch in Deutschland. Methylhexanamin ist vor allem in so genannten Schlankmachern und Nahrungsergänzungsmitteln enthalten, mittlerweile zählt Methylhexanamin zu den am häufigsten gefundenen Stimulanzien in Dopingproben. Im vergangenen Monat hat zudem sogar die Welt-Gesundheitsbehörde WHO vor den gesundheitlichen Folgeschäden durch die Anwendung von Methylhexanamin gewarnt, in einigen Ländern wurden Zulassungen für entsprechende Präparate von den Behörden zurückgenommen.
Vor diesem Hintergrund macht auch die NADA erneut auf die Gefahr von Nahrungsergänzungsmitteln und Schlankmachern aufmerksam, die Methylhexanamin enthalten oder damit kontaminiert sind. Der Wirkstoff ist nicht immer oder unter vielen unterschiedlichen Bezeichnungen deklariert, wie nachstehend aufgeführt:
- Dimethylamylamin;
- Dimethylpentylamin;
- Floradren;
- Forthan;
- Geranamin;
- Geranium Öl
- Geranium Wurzel Extrakt;
- 2-Amino-4-methylhexan;
- 4-Methyl-2-hexanamin und
- 4-Methyl-2-hexylamin.
Auf Grund zahlreicher Meldungen über kontaminierte Nahrungsergänzungsmittel (NEM) warnt die NADA grundsätzlich vor der Einnahme derartiger Präparate oder Produkte. NEM können dem Dopingverbot unterliegende Stimulanzien, Steroidhormone bzw. deren Vorläufersubstanzen enthalten, ohne dass diese aus den Herstellerangaben ersichtlich sind. Nach Untersuchungen des Institutes für Biochemie, Deutsche Sporthochschule Köln, wiesen von 634 NEM 94 (14,8 %) positive Befunde für verbotene anabol-androgene Steroide (sog. Prohormone) auf, die nicht auf der Packung deklariert waren.
Quelle: Bulletin der NADA
Bei internationalen sportlichen Großereignissen wie den Commonwealth Games, den Asian Games und der Leichtathletik-WM wurden diverse Sportler positiv auf Methylhexanamin getestet, zuletzt auch in Deutschland. Methylhexanamin ist vor allem in so genannten Schlankmachern und Nahrungsergänzungsmitteln enthalten, mittlerweile zählt Methylhexanamin zu den am häufigsten gefundenen Stimulanzien in Dopingproben. Im vergangenen Monat hat zudem sogar die Welt-Gesundheitsbehörde WHO vor den gesundheitlichen Folgeschäden durch die Anwendung von Methylhexanamin gewarnt, in einigen Ländern wurden Zulassungen für entsprechende Präparate von den Behörden zurückgenommen.
Vor diesem Hintergrund macht auch die NADA erneut auf die Gefahr von Nahrungsergänzungsmitteln und Schlankmachern aufmerksam, die Methylhexanamin enthalten oder damit kontaminiert sind. Der Wirkstoff ist nicht immer oder unter vielen unterschiedlichen Bezeichnungen deklariert, wie nachstehend aufgeführt:
- Dimethylamylamin;
- Dimethylpentylamin;
- Floradren;
- Forthan;
- Geranamin;
- Geranium Öl
- Geranium Wurzel Extrakt;
- 2-Amino-4-methylhexan;
- 4-Methyl-2-hexanamin und
- 4-Methyl-2-hexylamin.
Auf Grund zahlreicher Meldungen über kontaminierte Nahrungsergänzungsmittel (NEM) warnt die NADA grundsätzlich vor der Einnahme derartiger Präparate oder Produkte. NEM können dem Dopingverbot unterliegende Stimulanzien, Steroidhormone bzw. deren Vorläufersubstanzen enthalten, ohne dass diese aus den Herstellerangaben ersichtlich sind. Nach Untersuchungen des Institutes für Biochemie, Deutsche Sporthochschule Köln, wiesen von 634 NEM 94 (14,8 %) positive Befunde für verbotene anabol-androgene Steroide (sog. Prohormone) auf, die nicht auf der Packung deklariert waren.
Quelle: Bulletin der NADA
-
- DLiner
- Beiträge: 121
- Registriert: Fr Nov 13, 2009 08:56
Re: HINWEIS DER NADA (Monatsbulletin)
Häufig glauben Athletinnen und Athleten, sie müssten Nahrungsergänzungsmittel (NEM) einnehmen, weil ihr Nährstoffbedarf über die normale Ernährung nicht gedeckt werde. Tatsächlich ist die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln nicht nur meist überflüssig - sie ist auch mit Risiken verbunden. Neben Vitamin- und Mineralstoffpräparaten sowie Spurenelementen mit Arzneimittelzulassung sind zahlreiche Nahrungsergänzungsmittel (NEM) in Drogerien, Supermärkten oder über das Internet erhältlich. Die Herstellungskriterien für diese NEM sind deutlich weniger streng als für Präparate mit Arzneimittelzulassung, so dass immer wieder Produkte gefunden werden, die für Sportler verbotene Substanzen wie Steroidhormone oder deren Vorläufer enthalten. Je nach Herkunft können diese gezielt beigefügt worden sein oder als Rückstände beim Abfüllprozess in Präparate gelangen. Auf Grund dieser Gefahr warnt die NADA grundsätzlich vor der Einnahme von NEM. Auch Anti-Doping-Organisationen in anderen Ländern warnen vor diesem Risiko. Unter anderem stellt die USADA dafür eine Liste von High-Risk-Präparaten aus dem amerikanischen Raum auf ihrer Online-Plattform zur Verfügung: http://www.usada.org/supplement411/high-risk-list.
Neben Listen zur Abfrage von Nahrungsergänzungsmitteln bieten in einigen Ländern die dortigen Anti-Doping-Organisationen auch Medikamenten-Abfragen im Internet an. Viele Medikamente im Ausland haben den gleichen Namen wie deutsche Medikamente, jedoch sind die Substanzen häufig unterschiedlich. In einigen Ländern (z.B. Frankreich) sind Medikamente mit Dopingrelevanz entsprechend gekennzeichnet. Sollte der behandelnde Arzt, der Arzt der Veranstaltung oder der Apotheker im Reiseland nicht in der Lage sind, eine entsprechende Auskunft zu erteilen und auch keine Abfrage-Möglichkeit vorhanden sein, müssen Athleten auf ein anderes Medikament ausweichen.
Neben Listen zur Abfrage von Nahrungsergänzungsmitteln bieten in einigen Ländern die dortigen Anti-Doping-Organisationen auch Medikamenten-Abfragen im Internet an. Viele Medikamente im Ausland haben den gleichen Namen wie deutsche Medikamente, jedoch sind die Substanzen häufig unterschiedlich. In einigen Ländern (z.B. Frankreich) sind Medikamente mit Dopingrelevanz entsprechend gekennzeichnet. Sollte der behandelnde Arzt, der Arzt der Veranstaltung oder der Apotheker im Reiseland nicht in der Lage sind, eine entsprechende Auskunft zu erteilen und auch keine Abfrage-Möglichkeit vorhanden sein, müssen Athleten auf ein anderes Medikament ausweichen.
Re: HINWEIS DER NADA (Monatsbulletin)
ich finde interessant, dass auf usada.org zB craze, der "workout booster", mit auf der liste steht:
und was man sich immer vor augen führen sollte:
habe ich erst kürzlich als unbedenklich empfohlen bekommen...Craze (Lot 1202487) Driven Sports
Contains amphetamine; N-methylphenethylamine, beta-methylphenethylamine, ethylamphetamine
und was man sich immer vor augen führen sollte:
The athlete is strictly responsible for what is in their system, irrespective of how it got there.
Re: HINWEIS DER NADA (Monatsbulletin)
Also, Amphetamin ist glaub ich alles andere als "unbedenklich"...selbst in den USA! Bin schon leicht geschockt!clydefrog hat geschrieben:habe ich erst kürzlich als unbedenklich empfohlen bekommen...Craze (Lot 1202487) Driven Sports
Contains amphetamine; N-methylphenethylamine, beta-methylphenethylamine, ethylamphetamine
DEDÖMMM!
Re: HINWEIS DER NADA (Monatsbulletin)
Naja, da steht ja nicht "Ampthetamin" auf der Packung. Das ist ja genau das Problem an der ganzen Sache. In Deutschland wird groß damit geworben, dass es ein sauberes Produkt wäre und somit ausdrücklich keine verbotenen Stoffe enthält:
http://www.craze-drivensports.de/#produ ... bung-craze
Ich wollte damit keine Werbung machen, eher warnen...weil ich durch Zufall darüber gestolpert bin. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...
http://www.craze-drivensports.de/#produ ... bung-craze
Ich wollte damit keine Werbung machen, eher warnen...weil ich durch Zufall darüber gestolpert bin. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...