Hanselmann doch kein Coach der Bayernauswahl

Die (gefühlt) höchste deutsche Spielklasse...
Michel
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Hanselmann doch kein Coach der Bayernauswahl

Beitrag von Michel »

Am kommenden Wochenende spielt die neu gegründete / zusammengewürfelte Senioren-Bayernauswahl in Bozen ein Turnier, das eigentlich Hanselmann als Head Coach der Bajuwaren begleiten sollte.
Jetzt kam der Rückzug: Hanselmann darf nicht als Coach agieren, weil ihm dies durch seinen noch bestehenden Vertrag mit dem AFVD untersagt wird.
Naja, da scheinen ja noch mehrere Rechnungen zwischen Hubi und Hansi offen zu sein?! Jedenfalls spukt Hubi dem Hansi wieder mal in die Suppe....... Böser Hubi oder böser Hansi ?
Michel
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Beitrag von Michel »

Tja, König Johann von Erding, jetzt musst du doch ran !! :wink:
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guard68
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Beitrag von guard68 »

Welcher Vertrag, ich dachte der AFvD hätte den gewippt. :!: :?:

Gibst überhaupt Verträge für sowas ?

Ausserdem...welcher Art Vertrag ist es denn. Manchmal ist so Wisch das Papier nicht Wert auf dem er steht.
Du wirst niemals Gewinnen, wenn du nicht den Typen vor dir schlägst. Das Ergebnis auf der Anzeigetafel ist unwichtig. Das ist nur für die Fans. Du musst den Krieg gegen deinen Gegenspieler gewinnen. Du musst deinen Mann stehen.
Adama
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Beitrag von Adama »

Hahnenkampf auf dem Rücken von Jugendlichen ausgetragen.

Armer AFVD!
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nomedeguerre
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Beitrag von nomedeguerre »

Es stellt sich die Frage ob das vertraglich begründete Verbot durchsetzbar ist.

Variante A: Der Vertrag wurde aufgehoben, wirksam gekündigt und es erfolgt keine Gegenleistung (sprich Zahlung o.ä.) mehr an den Coach. Dann würde es sich bei der Ansage an den Coach um ein Berufsverbot (vereinfacht gesprochen) handeln und wäre somit unwirksam.

Variante B: Der Vertrag läuft noch und es erfolgt eine Gegenleistung an den Coach, er muss nur nicht mehr dafür arbeiten. Dann kann eine solche Weisung durchsetzbar sein.

Demzufolge kann von aussen ohne Kenntnis des Vertrages und der Details keine Wertung der Situation vorgenommen werden!
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Dr.Evil
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Beitrag von Dr.Evil »

Hahnenkampf auf dem Rücken von Jugendlichen ausgetragen.

Armer AFVD!
Häh? Was hat die Jugend mit der Seniorenauswahl zu tun? Hauptsache immer drauf auf den AFVD.

Verrückte Welt in Bayern: Jugendauswahlspiele werden wegen Geldmangel abgesagt, aber die Seniorenauswahl spielt in Bozen.

War bestimmt auch der Huber schuld....
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_pinky
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Beitrag von _pinky »

Das ist ja schon längst breit getreten worden...

Oder ist der Hanselmann in seinen alten Posten zurückgekehrt?
Und wie hat er dem AFVD sein Engagement in München erklärt?
Und das als Jugendtrainer in Ansbach?
Und seinerzeit in Rothenburg?

Fragen über Fragen?

Antworten nur hier !
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Borrego
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Beitrag von Borrego »

nomedeguerre hat geschrieben:Es stellt sich die Frage ob das vertraglich begründete Verbot durchsetzbar ist.

Variante A: Der Vertrag wurde aufgehoben, wirksam gekündigt und es erfolgt keine Gegenleistung (sprich Zahlung o.ä.) mehr an den Coach. Dann würde es sich bei der Ansage an den Coach um ein Berufsverbot (vereinfacht gesprochen) handeln und wäre somit unwirksam.

Variante B: Der Vertrag läuft noch und es erfolgt eine Gegenleistung an den Coach, er muss nur nicht mehr dafür arbeiten. Dann kann eine solche Weisung durchsetzbar sein.

Demzufolge kann von aussen ohne Kenntnis des Vertrages und der Details keine Wertung der Situation vorgenommen werden!
Variante C: er hat sich das anders vorgestellt und inzw. keinen bock mehr...
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guard68
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Beitrag von guard68 »

nomedeguerre hat geschrieben:Es stellt sich die Frage ob das vertraglich begründete Verbot durchsetzbar ist.

Variante A: Der Vertrag wurde aufgehoben, wirksam gekündigt und es erfolgt keine Gegenleistung (sprich Zahlung o.ä.) mehr an den Coach. Dann würde es sich bei der Ansage an den Coach um ein Berufsverbot (vereinfacht gesprochen) handeln und wäre somit unwirksam.

Variante B: Der Vertrag läuft noch und es erfolgt eine Gegenleistung an den Coach, er muss nur nicht mehr dafür arbeiten. Dann kann eine solche Weisung durchsetzbar sein.

Demzufolge kann von aussen ohne Kenntnis des Vertrages und der Details keine Wertung der Situation vorgenommen werden!
Zuerst würde ich mal prüfen ob ein vorhandener Vertrag überhaupt rechtswirksam ist.
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Beitrag von footballer »

Ich glaube bei dem Vertrag muß nichts geprüft werden.
Oder hält hier etwa auch nur einer der Forummitglieder, den Präsidenten des AFVD so doof, das er einen Vertrag aushandelt, wodurch der Verband keinen vorteil hat.
Er ist glaube ich nicht umsonst Rechtsanwalt.
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speedkills
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Beitrag von speedkills »

Egal, was im Vertrag steht, aber von heute auf morgen kündigt man so was auch nicht. Wahrscheinlich ist er erst zum Quartalsende frei.
footballer
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Beitrag von footballer »

Ich gehe auch davon aus.
Die Verträge sind eh bestimmt nur auf Zeiträume ausgelegt und werden nach Leistung bezahlt, da er aber nicht arbeitet, wird er auch keine finanziellen Leistungen erhalten.
So würde ichs zumindest an Hubers stelle machen.
Naja, und das wird der Grund sein, wieso der AFVD ihm das vertraglich unterbinden kann, Auswahltrainer für Bayern zu sein.
Ich gehe davon aus der Vertrag gilt bis Ende des Jahres.
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skao_privat
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Beitrag von skao_privat »

Die Frage wäre dann: will er nicht 'arbeiten' oder darf er nicht?
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Beitrag von footballer »

Das ist doch wohl einfach.
Am Anfang durfte er, machte es aber nicht vernünftig.
Naja, nun ists zu spät und jetzt darf er nicht mehr.

Würde doch wohl jeder so handhaben wenn er ne Firma hätte, oder nicht??
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skao_privat
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Beitrag von skao_privat »

Demnach will er darf aber nicht. Also muss er bis zum Ende auch sein geld erhalten.
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