Hanselmann doch kein Coach der Bayernauswahl
Hanselmann doch kein Coach der Bayernauswahl
Am kommenden Wochenende spielt die neu gegründete / zusammengewürfelte Senioren-Bayernauswahl in Bozen ein Turnier, das eigentlich Hanselmann als Head Coach der Bajuwaren begleiten sollte.
Jetzt kam der Rückzug: Hanselmann darf nicht als Coach agieren, weil ihm dies durch seinen noch bestehenden Vertrag mit dem AFVD untersagt wird.
Naja, da scheinen ja noch mehrere Rechnungen zwischen Hubi und Hansi offen zu sein?! Jedenfalls spukt Hubi dem Hansi wieder mal in die Suppe....... Böser Hubi oder böser Hansi ?
Jetzt kam der Rückzug: Hanselmann darf nicht als Coach agieren, weil ihm dies durch seinen noch bestehenden Vertrag mit dem AFVD untersagt wird.
Naja, da scheinen ja noch mehrere Rechnungen zwischen Hubi und Hansi offen zu sein?! Jedenfalls spukt Hubi dem Hansi wieder mal in die Suppe....... Böser Hubi oder böser Hansi ?
Welcher Vertrag, ich dachte der AFvD hätte den gewippt.
Gibst überhaupt Verträge für sowas ?
Ausserdem...welcher Art Vertrag ist es denn. Manchmal ist so Wisch das Papier nicht Wert auf dem er steht.


Gibst überhaupt Verträge für sowas ?
Ausserdem...welcher Art Vertrag ist es denn. Manchmal ist so Wisch das Papier nicht Wert auf dem er steht.
Du wirst niemals Gewinnen, wenn du nicht den Typen vor dir schlägst. Das Ergebnis auf der Anzeigetafel ist unwichtig. Das ist nur für die Fans. Du musst den Krieg gegen deinen Gegenspieler gewinnen. Du musst deinen Mann stehen.
- nomedeguerre
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Es stellt sich die Frage ob das vertraglich begründete Verbot durchsetzbar ist.
Variante A: Der Vertrag wurde aufgehoben, wirksam gekündigt und es erfolgt keine Gegenleistung (sprich Zahlung o.ä.) mehr an den Coach. Dann würde es sich bei der Ansage an den Coach um ein Berufsverbot (vereinfacht gesprochen) handeln und wäre somit unwirksam.
Variante B: Der Vertrag läuft noch und es erfolgt eine Gegenleistung an den Coach, er muss nur nicht mehr dafür arbeiten. Dann kann eine solche Weisung durchsetzbar sein.
Demzufolge kann von aussen ohne Kenntnis des Vertrages und der Details keine Wertung der Situation vorgenommen werden!
Variante A: Der Vertrag wurde aufgehoben, wirksam gekündigt und es erfolgt keine Gegenleistung (sprich Zahlung o.ä.) mehr an den Coach. Dann würde es sich bei der Ansage an den Coach um ein Berufsverbot (vereinfacht gesprochen) handeln und wäre somit unwirksam.
Variante B: Der Vertrag läuft noch und es erfolgt eine Gegenleistung an den Coach, er muss nur nicht mehr dafür arbeiten. Dann kann eine solche Weisung durchsetzbar sein.
Demzufolge kann von aussen ohne Kenntnis des Vertrages und der Details keine Wertung der Situation vorgenommen werden!
Häh? Was hat die Jugend mit der Seniorenauswahl zu tun? Hauptsache immer drauf auf den AFVD.Hahnenkampf auf dem Rücken von Jugendlichen ausgetragen.
Armer AFVD!
Verrückte Welt in Bayern: Jugendauswahlspiele werden wegen Geldmangel abgesagt, aber die Seniorenauswahl spielt in Bozen.
War bestimmt auch der Huber schuld....
Jesus loves you - everyone else thinks your'n an asshole!
Das ist ja schon längst breit getreten worden...
Oder ist der Hanselmann in seinen alten Posten zurückgekehrt?
Und wie hat er dem AFVD sein Engagement in München erklärt?
Und das als Jugendtrainer in Ansbach?
Und seinerzeit in Rothenburg?
Fragen über Fragen?
Antworten nur hier !
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Und wie hat er dem AFVD sein Engagement in München erklärt?
Und das als Jugendtrainer in Ansbach?
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Variante C: er hat sich das anders vorgestellt und inzw. keinen bock mehr...nomedeguerre hat geschrieben:Es stellt sich die Frage ob das vertraglich begründete Verbot durchsetzbar ist.
Variante A: Der Vertrag wurde aufgehoben, wirksam gekündigt und es erfolgt keine Gegenleistung (sprich Zahlung o.ä.) mehr an den Coach. Dann würde es sich bei der Ansage an den Coach um ein Berufsverbot (vereinfacht gesprochen) handeln und wäre somit unwirksam.
Variante B: Der Vertrag läuft noch und es erfolgt eine Gegenleistung an den Coach, er muss nur nicht mehr dafür arbeiten. Dann kann eine solche Weisung durchsetzbar sein.
Demzufolge kann von aussen ohne Kenntnis des Vertrages und der Details keine Wertung der Situation vorgenommen werden!
Zuerst würde ich mal prüfen ob ein vorhandener Vertrag überhaupt rechtswirksam ist.nomedeguerre hat geschrieben:Es stellt sich die Frage ob das vertraglich begründete Verbot durchsetzbar ist.
Variante A: Der Vertrag wurde aufgehoben, wirksam gekündigt und es erfolgt keine Gegenleistung (sprich Zahlung o.ä.) mehr an den Coach. Dann würde es sich bei der Ansage an den Coach um ein Berufsverbot (vereinfacht gesprochen) handeln und wäre somit unwirksam.
Variante B: Der Vertrag läuft noch und es erfolgt eine Gegenleistung an den Coach, er muss nur nicht mehr dafür arbeiten. Dann kann eine solche Weisung durchsetzbar sein.
Demzufolge kann von aussen ohne Kenntnis des Vertrages und der Details keine Wertung der Situation vorgenommen werden!
Du wirst niemals Gewinnen, wenn du nicht den Typen vor dir schlägst. Das Ergebnis auf der Anzeigetafel ist unwichtig. Das ist nur für die Fans. Du musst den Krieg gegen deinen Gegenspieler gewinnen. Du musst deinen Mann stehen.
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Ich gehe auch davon aus.
Die Verträge sind eh bestimmt nur auf Zeiträume ausgelegt und werden nach Leistung bezahlt, da er aber nicht arbeitet, wird er auch keine finanziellen Leistungen erhalten.
So würde ichs zumindest an Hubers stelle machen.
Naja, und das wird der Grund sein, wieso der AFVD ihm das vertraglich unterbinden kann, Auswahltrainer für Bayern zu sein.
Ich gehe davon aus der Vertrag gilt bis Ende des Jahres.
Die Verträge sind eh bestimmt nur auf Zeiträume ausgelegt und werden nach Leistung bezahlt, da er aber nicht arbeitet, wird er auch keine finanziellen Leistungen erhalten.
So würde ichs zumindest an Hubers stelle machen.
Naja, und das wird der Grund sein, wieso der AFVD ihm das vertraglich unterbinden kann, Auswahltrainer für Bayern zu sein.
Ich gehe davon aus der Vertrag gilt bis Ende des Jahres.
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