QB Toby Henry bis Ende 2009 gesperrt

Die höchste deutsche Spielklasse...
Benutzer 2265 gelöscht

Beitrag von Benutzer 2265 gelöscht »

guard68 hat geschrieben: Genau deswegen stinkt die Sache zum Himmel. Warum sollte der AFVD - wenn alles so korrket ist - auf 2 Spiele sperre zurückrudern ? Weil der AFVD die Falcons so besonderes mag ? Wohl kaum.

Das ganze ist doch ein ausgemachter Kuhhandel. Was wir hier sehen ist nur die Spitze des Eisberges, leider werden wir wohl auch nicht mehr erfahren.

Ich bin mir sicher das es noch mehr Faktoren gibt und die Falcons wenn diese Rechtswege beschritten hätten es nicht zum Wohl des AFVD ausgegangen wäre. Leider hätte dieser Weg den Falcons zuviel Zeit gekostet und der AFVD wohl aufgrund dessen den Kuhhandel angeboten hat.

Dem AFVD ist es wohl ganz egal wer nachher in der Relegation steht und hätte normalerweise das Strafmaß voll vollziehen müssen.

Wie gesagt - wir werden nie erfahren was wirklicht dahinter steckt. Aber das was HütterII uns weissmachen will ist wohl nicht so korrekt.
Warum er zurückrudert ist doch logisch, wurde auch schon aufgeklärt: Die Strafe ansich ist aus einer anderen Situation heraus entstanden. Die spezielle Situation mit Toby Henry ist etwas das so niemand vorhersehen konnte (man kann ja nunmal nicht immer auf alles vorbereitet sein was sich jemand einfallen lässt).

Die Strafe war formal voll berechtigt, sie war nur nicht gerecht für den Verstoß der wirklich dahinter stand. Sozusagen ein "minderschwerer Fall", der aber eben in der BSO nicht vorgesehen war.

Somit kann wie in diesem Fall das Gnadengesuch so etwas reparieren.

Das du versuchst jetzt dem AFVD noch Dreck ins Gesicht zu werfen zieht sich ja durch deine Beiträge wie ein roter Faden.
guard68 hat geschrieben: Die Einwände mit der BSO erinnert mich jetzt an die Kirche im Mittelalter. Ja, kein Wissen an Aussenstehende preisgeben. Ein simpler Passus im Pass und schon hat man sich aus der Affäre gezogen.

Ich hab in meiner ganzen aktiven Laufbahn nie eine BSO gesehen und das geht wohl den meisten so.

Anstatt hier aktiv mit den Vereinen mitzuarbeiten wift man IHnen 3 Ausgaben hin. Ich hoffe das die neusten Ausagen auch pünktlich zum unterschreiben der neuen Pässe vorliegen :evil:
Wer ist denn jetzt schuld?

Der Spieler, der etwas unterschreibt aber sich nie darum kümmert was er unterschreibt und auch nichts beim Verein einfordert?

Der Verein, der zwar alles weiß aber nichts an die Spieler gibt?

Der Verband, der den Vereinen alles zur Verfügung stellt?

Wie gesagt, was ein Spieler aus der BSO wissen muss passt auf ein Stück Papier DIN A5.
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coacoochee
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Beitrag von coacoochee »

Dann könnte man ja diese DIN A5-Zusammenfassung mal als PDF ins Netz stellen? ;)
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Muff Potter
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Beitrag von Muff Potter »

wäre das einscannen und im www zur Verfügung stellen der BSO illegal?
:lol: :lol: :lol:
Ein Scanner mit Einzug wäre hier von Vorteil :wink:
Grüßle auch vom Tom und dem Huck
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nomedeguerre
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Beitrag von nomedeguerre »

Kamerad Hüter,
als alter Legionär bedauere ich es zutiefst Zeit für einen so unwichtigen Sachverhalt aufbringen zu müssen. Aber es soll wohl sein...

HüterII hat geschrieben: Die Strafe war formal voll berechtigt, sie war nur nicht gerecht für den Verstoß der wirklich dahinter stand. Sozusagen ein "minderschwerer Fall", der aber eben in der BSO nicht vorgesehen war.
guard68 hat geschrieben: Ich hab in meiner ganzen aktiven Laufbahn nie eine BSO gesehen und das geht wohl den meisten so.
Der Spieler, der etwas unterschreibt aber sich nie darum kümmert was er unterschreibt und auch nichts beim Verein einfordert?
Ein neutraler Dritter könnte somit feststellen, dass es im Einflussbereich des AFVD (Verband) allgemein anerkannt und bekannt ist das im Verband organisierte Sportler regelmäßig ihren Spielerpass unterschreiben müssen um berechtigt zu sein am Spielbetrieb teilzunehmen ohne Kenntnis der BSO erwerben zu können. Des Weiteren könnte an der Stelle festgestellt werden dass dies nicht nur vom Verband geduldet wird, sondern es darüber hinaus tatsächliche Übung ist, dass Mitglieder (Sportler) diesen Mangel in Kauf nehmen müssen um am Spielbetrieb teilnehmen zu können. Der Verband fördert dass diesem Umstand zu Grunde liegende Verhalten der Mitgliedsvereine (bzw nimmt dies mindestens billigend in Kauf) und lehnt wie in diesem Forum mehrfach schriftlich festgehalten wurde ausdrücklich ab (mittels der Veröffentlichung der BSO im Internet) ein zur Verfügung stehendes mildes anzuwendendes Mittel zur Heilung dieses Umstandes einzusetzen.

Nachweislich wurde in mindestens einem Fall (AFVD vs Henry) durch die Exekutive des Verbandes willkürlich entgegen des Wortlautes der BSO entschieden.

Vor diesem Hintergrund ist die Wirksamkeit von Rechtsakten welche auf der BSO beruhen zu prüfen, da die materiellen und formellen Vorraussetzungen nicht gegeben sein könnten.
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Fighti
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Beitrag von Fighti »

nomedeguerre hat geschrieben: Ein neutraler Dritter könnte somit feststellen, dass es im Einflussbereich des AFVD (Verband) allgemein anerkannt und bekannt ist das im Verband organisierte Sportler regelmäßig ihren Spielerpass unterschreiben müssen um berechtigt zu sein am Spielbetrieb teilzunehmen ohne Kenntnis der BSO erwerben zu können.
Er kann doch, wenn er denn will. In den letzten 10 Seiten wird man ja das Gefühl nicht los, dass weil ein Verein mit seiner "Ist doch alles scheißegal, was die wollen" endlich mal auf die Nase geflogen ist, nun der Schuldige woanders gesucht wird.
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Nele
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Beitrag von Nele »

Fighti hat geschrieben:
nomedeguerre hat geschrieben: Ein neutraler Dritter könnte somit feststellen, dass es im Einflussbereich des AFVD (Verband) allgemein anerkannt und bekannt ist das im Verband organisierte Sportler regelmäßig ihren Spielerpass unterschreiben müssen um berechtigt zu sein am Spielbetrieb teilzunehmen ohne Kenntnis der BSO erwerben zu können.
Er kann doch, wenn er denn will. In den letzten 10 Seiten wird man ja das Gefühl nicht los, dass weil ein Verein mit seiner "Ist doch alles scheißegal, was die wollen" endlich mal auf die Nase geflogen ist, nun der Schuldige woanders gesucht wird.
...oder gefunden wurde.
hier sprechen sich eine menge spieler für den vereinfachten zugriff auf die bso aus, was der zuständige verband versucht zu verhindern.

im falle von henry ist man zurückgerudert, wohl wissend, dass man auf (hauch)dünnem eis wandelt. allerdings hat man hierbei das bauernopfer - cologne falcons - den eingriff ins spielgeschehen und die evtl folgen übersehen (relegation, abstieg, kosten, imageverlust).
wenn der afvd hier schon zugibt, dass es ein fehler war, henry mit einer dem paragraphen entsprechenden sperre zu belegen, da dieser für andere fälle formuliert war....tja, da wäre ich dann mal für die neuansetzung und wiederholung der spiele dresden/hamburg vs. kölle!
Boro
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Beitrag von Boro »

HüterII hat geschrieben:1. Warum er zurückrudert ist doch logisch, wurde auch schon aufgeklärt: Die Strafe ansich ist aus einer anderen Situation heraus entstanden. Die spezielle Situation mit Toby Henry ist etwas das so niemand vorhersehen konnte (man kann ja nunmal nicht immer auf alles vorbereitet sein was sich jemand einfallen lässt).

Die Strafe war formal voll berechtigt, sie war nur nicht gerecht für den Verstoß der wirklich dahinter stand. Sozusagen ein "minderschwerer Fall", der aber eben in der BSO nicht vorgesehen war.


2. Wer ist denn jetzt schuld?

Der Spieler, der etwas unterschreibt aber sich nie darum kümmert was er unterschreibt und auch nichts beim Verein einfordert?

Der Verein, der zwar alles weiß aber nichts an die Spieler gibt?

Der Verband, der den Vereinen alles zur Verfügung stellt?

Wie gesagt, was ein Spieler aus der BSO wissen muss passt auf ein Stück Papier DIN A5.
zu 1. Mit der Argumentation und Konsequenz kann man im Prinzip leben, da ich verstehe dass aufgrund der Regelung die Sperre vorerst greifen muss - auch wenn der Paragraph nicht optimal erscheint wie in diesem Fall.

Die Grundfrage zur Entstehung (zu. 2) ist allerdings immer noch nicht geklärt. Man könnte das gerne ein wenig philosophisch betrachten, wenn es um die Schuldzuweisung geht. Aus meiner persönlichen Sicht als Spieler hat hier der Verband versagt! Die Argumentation, dass der Klub die BSO empfangen hat und somit die Spieler informieren kann, ist für mich persönlich nur eine Abwälzung auf andere und unzureichend. Die Klausel muss lauten, dass der Spieler einen Auszug zu erhalten hat oder wenn es sich tatsächlich nur um ein DIN-A5 Blatt handelt die Gelegeheit bekommen muss vor Leistung der Unterschrift die zu lesen.
Wenn es um die finanzielle Gesundheit des Klubs geht zum Antritt in der GFL, reicht Euch ja eine Unterschrift alleine auch nicht aus oder täusche ich mich da?
Benutzer 2265 gelöscht

Beitrag von Benutzer 2265 gelöscht »

nomedeguerre hat geschrieben: Ein neutraler Dritter könnte somit feststellen, dass es im Einflussbereich des AFVD (Verband) allgemein anerkannt und bekannt ist das im Verband organisierte Sportler regelmäßig ihren Spielerpass unterschreiben müssen um berechtigt zu sein am Spielbetrieb teilzunehmen ohne Kenntnis der BSO erwerben zu können. Des Weiteren könnte an der Stelle festgestellt werden dass dies nicht nur vom Verband geduldet wird, sondern es darüber hinaus tatsächliche Übung ist, dass Mitglieder (Sportler) diesen Mangel in Kauf nehmen müssen um am Spielbetrieb teilnehmen zu können. Der Verband fördert dass diesem Umstand zu Grunde liegende Verhalten der Mitgliedsvereine (bzw nimmt dies mindestens billigend in Kauf) und lehnt wie in diesem Forum mehrfach schriftlich festgehalten wurde ausdrücklich ab (mittels der Veröffentlichung der BSO im Internet) ein zur Verfügung stehendes mildes anzuwendendes Mittel zur Heilung dieses Umstandes einzusetzen.

Nachweislich wurde in mindestens einem Fall (AFVD vs Henry) durch die Exekutive des Verbandes willkürlich entgegen des Wortlautes der BSO entschieden.

Vor diesem Hintergrund ist die Wirksamkeit von Rechtsakten welche auf der BSO beruhen zu prüfen, da die materiellen und formellen Vorraussetzungen nicht gegeben sein könnten.
Dünnes Eis...

Erstens unterschreibt der Spieler dafür das er vom Verein informiert wird. Somit wird das eine Bringschuld eines jeden Vereins. Dies lässt sich dadurch begründen das eine Unkenntniss der BSO neben dem Spieler fast immer auch dem Verein schadet. Man kann daher davon ausgehen das der Verein ein eigenes Interesse hat seinen Spieler entsprechend zu informieren.

Den Mangel in Kauf nehmen muss kein Spieler da es ihm ja obliegt ggf. dort zu unterschreiben wo er auch informiert wird.

Der Verband fördert diesen Umstand nicht und nimmt ihn auch nicht billigend in Kauf. Da nicht jeder Spieler den Vorzug eines Internetzuganges hat (bzw. dies nicht verlangt werden kann) wird der einzige Weg gewählt der auf jeden Fall allen Spielern zugänglich ist: Der eigene Verein.

Man könnte sogar derart argumentieren, dass sich Vereine durch die Möglichkeit eines Downloads der BSO von ihrer Informationspflicht entbunden fühlen und Spieler ohne Internetzugang benachteiligt werden.

Ich kann auch etwas an den Haaren herbeiziehen...
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piwi-dd
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Beitrag von piwi-dd »

Nele hat geschrieben:wenn der afvd hier schon zugibt, dass es ein fehler war, henry mit einer dem paragraphen entsprechenden sperre zu belegen, da dieser für andere fälle formuliert war
Wo gibt der "AFVD" zu, dass es ein Fehler war? Auch wenn hier womöglich das Unterbinden einer anderen Konstellation maßgebend für das Entstehen dieser Vorschrift, so ist die Bestrafung Henrys entsprechend dieser Vorschrift keineswegs ein Fehler.

Und nochmal zum Mitmeißeln: Henry und die CF haben das Vergehen und die Strafe anerkannt. Für eine Wiederholung irgendwelcher Spiele ist überhaupt kein Raum. Deine Argumentation ist abenteuerlich.
"A rolling stone gathers no moss." (Hamburg, 29.09.2007)

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Boro
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Beitrag von Boro »

piwi-dd hat geschrieben:
Boro hat geschrieben:Ich stelle mal meine Behauptung auf:
Ihr habt das Starfmaß drastisch auf 2 Spiele reduziert, da ihr ganz genau wisst, dass die Strafe vor einem ordentlichem Gericht keinen Halt hat.
1. Wenigstens hast Du es ja als Behauptung Deinerseits bezeichnet. Wenn das alles so glasklar ist und die CF diverse Juristen daran gesetzt haben, dann frage ich micht doch, warum sie nicht einfach vor ein ordentliches Gericht gezogen und gegen diesen Passus in der BSO vorgegangen sind. Ein Antrag auf einstweilige Verfügung und ab geht der Spaß.

Nur um es klar zu stellen: Ich finde die Entscheidung im Gnadenweg in Ordnung. Ich kann nur nicht verstehen, dass das ganze Gehate jetzt munter weiter geht. Gerade die Herrschaften, die in irgendeiner Form in einem Football-Verein organisiert sind, sollten sich mal lieber den Schaum vom Mund abwischen und in ihrem Verein tätig werden. Wenn der Passus der BSO stört, dann kann über den jeweiligen Landesverband ein Änderungsantrag für die BSO 2009/2010 gestellt werden. Das Geflame hier bringt niemanden weiter.
Die Strafe rein logisch betrachtet richtet sich gegen der Spieler - also eine Bestrafung für dessen Fehlverhalten. Tatsächlich hat der Spieler nie eine Einsicht in die BSO bekommen, selbst wenn stünde die Sprachbarriere noch im Weg
2. Sagt Dir das Sprichwort "Dummheit schützt vor Strafe nicht" etwas? Es ist verdammt nochmal die Pflicht jedes Vereins und auch jedes Spielers, sich über die Regelungen in der BSO zu informieren. Ich habe das schon mal ganz am Anfang dieses Threads geschrieben: Einer wie Toby Henry ist nun schon oft genug innerhalb des europäischen und deutschen Spielsystems tätig gewesen. Er muss wissen, dass er nicht mal so einfach mitten in der Saison ein anderes Trikot überstreifen darf. Wenigstens hätte er sich erkundigen müssen, ob so etwas in der BSO geregelt ist und was da steht. Soviel Eigenverantwortung muss einfach eingefordert werden.
zu 1. Warum sie den Rechtsweg nicht genommen kannst Du Dir selber wohl beantworten - viele Möglichkeiten gibt es da nicht zu erdenken - von daher betrachte ich diese Frage von Dir als eine rhetorische Frage.

zu 2. Nein, in der Form kannte ich den Spruch tatsächlich noch nicht.
Nichts desto trotz, möchte ich Dir gerne eine Frage stellen, die vielleicht verdeutlicht um was es dem ein oder anderem hier geht - auch mit dem Risiko das ich mir jetzt, je nach Deiner Schlagfertigkeit, ein Eigentor einschenke!

Ich denke wie jeder andere fährst auch Du in den Urlaub ins Ausland. Vielleicht auch immer wieder ins gleiche Land oder sogar den gleichen Ort? Kennst Du die lokalen gesetzl. Bestimmungen oder kulturellen Gesten vor Ort, damit Du nicht mit den Unahnemlichkeiten des Landes in Berührung kommst oder war es bis jetzt immer Zufall, dass alles gut gegangen ist?
Also, nochmals Piwi:Theorie und Praxis sind zwei verschiedene Paar Schuhe und was ich nicht weiß macht mich nicht heiß !
Benutzer 2265 gelöscht

Beitrag von Benutzer 2265 gelöscht »

Nele hat geschrieben: im falle von henry ist man zurückgerudert, wohl wissend, dass man auf (hauch)dünnem eis wandelt. allerdings hat man hierbei das bauernopfer - cologne falcons - den eingriff ins spielgeschehen und die evtl folgen übersehen (relegation, abstieg, kosten, imageverlust).
wenn der afvd hier schon zugibt, dass es ein fehler war, henry mit einer dem paragraphen entsprechenden sperre zu belegen, da dieser für andere fälle formuliert war....tja, da wäre ich dann mal für die neuansetzung und wiederholung der spiele dresden/hamburg vs. kölle!
Wie immer siehst du es wieder extrem durch die persönliche Brille. Fehler wurden an vielen Stellen gemacht, zuerst natürlich vom Spieler selbst. Der einzige der bei dieser Strafe keinen Fehler gemacht hat ist der AFVD. Das wirst du auch nicht mit irgendwelchen Behauptungen wegreden können.
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piwi-dd
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Beitrag von piwi-dd »

Boro hat geschrieben:Ich denke wie jeder andere fährst auch Du in den Urlaub ins Ausland. Vielleicht auch immer wieder ins gleiche Land oder sogar den gleichen Ort? Kennst Du die lokalen gesetzl. Bestimmungen oder kulturellen Gesten vor Ort, damit Du nicht mit den Unahnemlichkeiten des Landes in Berührung kommst oder war es bis jetzt immer Zufall, dass alles gut gegangen ist?
Dann spielen wir mal Deinen Gedanken weiter:

Du fährst in den Urlaub und begehst dort irgendeine Gesetzesübertretung (bspw. im Straßenverkehr - kein Warnweste wie in Österreich etc.). Die Polizei vernimmt Dich zum Sachverhalt. Du sagst "Sorry, bin aus Deutschland - kannte die Gesetze hier nicht, kann daher nicht bestraft werden." Denkst Du ernsthaft, dass Du damit irgendwo eine Chance hast?

Ja, es ist Deine Pflicht, wenn Du in anderen Länder in Urlaub fährst, Dich über die dortige Gesetzeslage zu informieren. Mit Nichtkenntnis trotz Möglichkeit der Information kann man einer Strafverfolgung nicht entgehen. Deshalb der Spruch "Dummheit schützt vor Strafe nicht!".
"A rolling stone gathers no moss." (Hamburg, 29.09.2007)

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Nele
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Beitrag von Nele »

oh:
hüterII schrieb:
"Die Strafe war formal voll berechtigt, sie war nur nicht gerecht für den Verstoß der wirklich dahinter stand."
ist das dann ein oxymoron? hebt sich das auf?
hat man dann auf die schnelle eine strafe für einen nicht vorhersehbaren fall erfunden!?
wer sagt, dass diese berechtigt ist? du? huber? die bso?
deine wischiwaschi-erklärungen sind einfach nicht ausreichend.

und hör mitte auf mit deiner phrasenreisserei. das ist ätzend!
Boro
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Beitrag von Boro »

HüterII hat geschrieben: 1. Der Verband fördert diesen Umstand nicht und nimmt ihn auch nicht billigend in Kauf. Da nicht jeder Spieler den Vorzug eines Internetzuganges hat (bzw. dies nicht verlangt werden kann) wird der einzige Weg gewählt der auf jeden Fall allen Spielern zugänglich ist: Der eigene Verein.

2. Man könnte sogar derart argumentieren, dass sich Vereine durch die Möglichkeit eines Downloads der BSO von ihrer Informationspflicht entbunden fühlen
3.und Spieler ohne Internetzugang benachteiligt werden.
1. Wenn der Verband diesen Umstand nicht fördert indem er selber sagt, dass Ihm bekannt ist dass der Verlust oder Unwissenheit über die BSO en masse vorhanden ist. Welche Maßnahme wurde als Konsequenz oder Gegenmaßnahme ergriffen ausser dem oder den Verein(en) evtl. ein neues Exemplar zuzuschicken?

2. Fühlen sie sich anscheinend so oder so nicht - oder wie kam es zu dieser Situation - oder nennst Du das einen Einzelfall?
3. C'mon dude und Schweine können fliegen. Als nächstes fehlt nur noch die Behauptung, dass nur jeder 10. in Dtld. ein Handy besitzt.
Es sei Euch nicht vergönnt, den Vereinen weiterhin die BSO zu schicken.
Zuletzt geändert von Boro am Mo Jun 23, 2008 14:08, insgesamt 1-mal geändert.
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nomedeguerre
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Beitrag von nomedeguerre »

HüterII hat geschrieben: Dünnes Eis...

Erstens unterschreibt der Spieler dafür das er vom Verein informiert wird.
Wie belastbar ist diese Kondition für den Spielerpass? Der Verband billigt das mehr als die Hälfte der Betroffenen diese Erklärung unterschreiben ohne die BSO zu kennen / kennen zu können oder sich unabhängig vom Zeitpunkt zu einem späteren Zeitpunkt darüber informieren zu können.
HüterII hat geschrieben: Somit wird das eine Bringschuld eines jeden Vereins. Dies lässt sich dadurch begründen das eine Unkenntniss der BSO neben dem Spieler fast immer auch dem Verein schadet. Man kann daher davon ausgehen das der Verein ein eigenes Interesse hat seinen Spieler entsprechend zu informieren.
Irrelevant im Hinblick auf die Willenserklärung des Spielers welcher einen Spielerpass unterschreibt.
HüterII hat geschrieben: Den Mangel in Kauf nehmen muss kein Spieler da es ihm ja obliegt ggf. dort zu unterschreiben wo er auch informiert wird.
Irrelevant im Hinblick auf die Willenserklärung des Spielers welcher einen Spielerpass unterschreibt. Setzt darüber hinaus Mobilität voraus, welche gerade bei Jugendspielern regelmäßig nicht gegeben ist.
HüterII hat geschrieben: Der Verband fördert diesen Umstand nicht und nimmt ihn auch nicht billigend in Kauf. Da nicht jeder Spieler den Vorzug eines Internetzuganges hat (bzw. dies nicht verlangt werden kann) wird der einzige Weg gewählt der auf jeden Fall allen Spielern zugänglich ist: Der eigene Verein.
Es entsteht der Eindruck, dass der Verband nicht gewillt ist die mildesten anwendbaren Mittel zu nutzen um die BSO und somit sich SELBER und die EIGENE Handlungsfähigkeit zu schützen.
HüterII hat geschrieben: Man könnte sogar derart argumentieren, dass sich Vereine durch die Möglichkeit eines Downloads der BSO von ihrer Informationspflicht entbunden fühlen und Spieler ohne Internetzugang benachteiligt werden.
Die Vereine fühlen sich in der Breite offensichtlich ohnehin nicht an eine Informationspflicht gebunden. Ein negativer Impakt ist somit zu verneinen.
HüterII hat geschrieben: Ich kann auch etwas an den Haaren herbeiziehen...
q.e.d.

Auf dünnem Eis steht Neles / die Kölner Hoffnung auf Schadenersatz (welcher Schaden?!?) und die Forderungen nach Neuansetzungen von betroffenen Spielen. Ich verstehe überhaupt nicht warum die BSO als einer der gemeinsamen Nenner des deutschen Footballs hier öffentlich ohne Not angreifbar gemacht wird.
Zuletzt geändert von nomedeguerre am Mo Jun 23, 2008 14:20, insgesamt 2-mal geändert.
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