Fighti hat geschrieben:Luigi hat geschrieben:Man scheiss drauf! Keiner von den Rebels hat daran Schuld das der Platz gesperrt worden ist!
Außer dass die Rebels weiterhin auf einem Platz spielen, wo mehr Spiele abgesagt wurden in den letzten 3 Jahren als wahrscheinlich im Rest von GFL und GFL2 zusammen.
Die Rebels sind kein eigenständiger Verein sondern gehören als Abteilung zum Mutterverein SCC - Sport Club Charlottenburg. Die Gesetzgebung in Berlin sieht vor, dass Vereine in dem Stadtbezirk ihre Veranstaltungen / Spiele austragen müssen, in dem sie gemeldet sind. Bei den Rebels ist das also der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf.
In diesem Bezirk gibt es nur drei Stadien, die den Anforderungen für die GFL2 entsprechen. Als eine Grundvorraussetung sei hier einmal Flutlicht genannt. Das erste Stadion ist das Olympiastadion - Träumen ist erlaubt. Das zweite Stadion ist das Mommsenstadion mit seinen Tücken und auch seinen schönen Seiten. Das dritte Stadion ist das Stadion Wilmersdorf. Hier ist der "Hausverein" der Post SV mit seiner Football Abteilung Berlin Kobras. Andere Stadien kommen als Heimspielstätte nicht in Frage.
Wer jetzt argumentiert, dass die Ausweichstadien ja auch nicht im Heimbezirk ist, hat grundsätzlich recht. Hier sind aber immer Ausnahmegenehmigungen der dortigen Bezirksämter von Nöten. Als Beispiel: Die Rebels wollen auf dem Platz Britzer Mühle spielen. (Bezirk Neukölln). Hier ist zuerst eine Anfrage an den Heimatverein (Stern Biritz) notwendig, ob der Platz grundsätzlich frei ist. Als zweites muss beim Bezirksamt Neukölln eine Spielgenehmigung im Eilverfahren angemeldet werden.
Deutschland deine Bürokratie - Ick liebe Dir. Nur mal, um einen kleinen Einblick zu geben, wie das hier geht.
Gegenbeispiel Adler: Eigenständiger Verein, sitzen und trainieren in Wedding. Da gibts aber kein Stadion, was den Anforderungen entspricht, daher weichen sie nach Prenzlauer Berg aus. Außerdem zahlen sie da Miete für das Stadion. Die Rebels müssen im Mommsenstadion dagegen keine Miete bezahlen, da sie als Abteilung des SCC davon befreit sind, bzw. über die Mitgliedsbeiträge die Abgaben an den SCC das abdecken.