
Neue Stadionordnung des AFVD - Kein Bier mehr für Guard
- Charly Manske
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naja, die bioläden haben auch nichts übrig siehe hier
Interessant find ich ja auch dieses Klageverbot. Wenn doch die satzungsgemäße Beschränkung auf die Rechtsorgane des AFVD geltendem Recht entspricht, wird doch in Zukunft eh jedes ordentliche Gericht Klagen gegen die Sprüche der Verbandsspruchkörper als unzulässig ablehnen.
Vielleicht sollte der AFVD lieber dafür sorgen, dass seine Sprüche materiell nicht angreifbar sind, statt die Vereine mit derartigen Drohgebärden einzuschüchtern.
Für den Stadionbesuch kann man sich ja vielleicht 100 ml Bier in nem durchsichtigen Plastikbeutel mitnehmen. nachdem man Fingerabdrücke und Irisscan abgegeben hat und n Formular ausgefüllt hat zum Zweck seines Besuches.
Im neuen MN Golden Gophers Stadion wird übrigens auch kein Bier verkauft. sonst passier immer sowas
Interessant find ich ja auch dieses Klageverbot. Wenn doch die satzungsgemäße Beschränkung auf die Rechtsorgane des AFVD geltendem Recht entspricht, wird doch in Zukunft eh jedes ordentliche Gericht Klagen gegen die Sprüche der Verbandsspruchkörper als unzulässig ablehnen.
Vielleicht sollte der AFVD lieber dafür sorgen, dass seine Sprüche materiell nicht angreifbar sind, statt die Vereine mit derartigen Drohgebärden einzuschüchtern.
Für den Stadionbesuch kann man sich ja vielleicht 100 ml Bier in nem durchsichtigen Plastikbeutel mitnehmen. nachdem man Fingerabdrücke und Irisscan abgegeben hat und n Formular ausgefüllt hat zum Zweck seines Besuches.
Im neuen MN Golden Gophers Stadion wird übrigens auch kein Bier verkauft. sonst passier immer sowas
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Re: Neue Stadionordnung des AFVD - Kein Bier mehr für Guard
Gibt es halt nur noch Flutlicht Spiele. Da ist dann das Licht an!Peter hat geschrieben:
- Bierverkauf verboten, mit Ausnahmegenehmigung Light-Bier
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Ich habe das Ganze erst für nen April Scherz gahalten und dann gemerkt, daß es dafür zu spät bzw. zu früh ist.
Wer weiß, was die blinden Verbands-Deppen sich dabei denken.
"Zuschauerbereiche 1. Die Zuschauerbereiche sind in Blöcke, in der Regel für etwa 2.500 Zuschauer, zu unterteilen"
Hab ich gelacht!
Es gibt kaum ein GFL2-Team, welches auch nur über einen Block für 2.500 Zuschauer verfügt.
Ganz abesehen davon, dass der auch gar nicht nowendig ist.
Für die GFL gilt häufig dasselbe.
Und dann der Stuß mit dem Alkohlverbot!
Ich glaube, Huber und seine Kollegen sind nun endgültig der Demenz zum Opf gefallen.

Wer weiß, was die blinden Verbands-Deppen sich dabei denken.
"Zuschauerbereiche 1. Die Zuschauerbereiche sind in Blöcke, in der Regel für etwa 2.500 Zuschauer, zu unterteilen"
Hab ich gelacht!
Es gibt kaum ein GFL2-Team, welches auch nur über einen Block für 2.500 Zuschauer verfügt.
Ganz abesehen davon, dass der auch gar nicht nowendig ist.
Für die GFL gilt häufig dasselbe.
Und dann der Stuß mit dem Alkohlverbot!
Ich glaube, Huber und seine Kollegen sind nun endgültig der Demenz zum Opf gefallen.


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Aus welchen Gründen muss überhaupt eine Stadionordnung geben? Versicherung? Muss die dan einfach vom Fussball kopiert werden?
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§ 8
Zuwiderhandlungen 1. Wer den Vorschriften der §§ 3, 4, 5, 6 dieser Benutzungsordnung zuwiderhandelt, kann mit einer Geldbuße von mindestens DM 5,- bis höchstens DM 1000,- nach den Vorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWIG) (in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987, BGBI. I S. 602) belegt werden. Besteht der Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer sonstigen Ordnungswidrigkeit, so kann Anzeige erstattet werden. 2. Außerdem können Personen, die gegen die Vorschriften der Stadionordnung verstoßen, ohne Entschädigung aus dem Stadion verwiesen und mit einem Stadionverbot belegt werden. 3. Verbotenerweise mitgeführte Sachen werden sichergestellt und - soweit sie für ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren nicht benötigt werden - nach dem Wegfall der Voraussetzungen für die Sicherstellung zurückgegeben. 4. Die Rechte des Inhabers des Hausrechts bleiben unberührt.
Solange da bei Zuwiderhandlungen mit Geldstrafen in DM
gedroht
wird, ist das hier schon ganz richtig im "Nonsens"- Bereich plaziert
Zuwiderhandlungen 1. Wer den Vorschriften der §§ 3, 4, 5, 6 dieser Benutzungsordnung zuwiderhandelt, kann mit einer Geldbuße von mindestens DM 5,- bis höchstens DM 1000,- nach den Vorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWIG) (in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987, BGBI. I S. 602) belegt werden. Besteht der Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer sonstigen Ordnungswidrigkeit, so kann Anzeige erstattet werden. 2. Außerdem können Personen, die gegen die Vorschriften der Stadionordnung verstoßen, ohne Entschädigung aus dem Stadion verwiesen und mit einem Stadionverbot belegt werden. 3. Verbotenerweise mitgeführte Sachen werden sichergestellt und - soweit sie für ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren nicht benötigt werden - nach dem Wegfall der Voraussetzungen für die Sicherstellung zurückgegeben. 4. Die Rechte des Inhabers des Hausrechts bleiben unberührt.
Solange da bei Zuwiderhandlungen mit Geldstrafen in DM


wird, ist das hier schon ganz richtig im "Nonsens"- Bereich plaziert

Zuletzt geändert von Charly Manske am Mo Okt 05, 2009 13:35, insgesamt 1-mal geändert.
Today is the first day from the rest of your life!
Also diese Stadionordnung wird in dieser Form mit Sicherheit nicht gelten.
Insbesondere das generelle Bierverbot ist doch völliger Unsinn. Mit welcher Begründung? Die negativen Auswirkungen werden sein: Schlechtere Stimmung auf den Rängen, Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Sportarten (wo es Bier gibt), Verminderung der Einnahmen. Die Vorteile: Fehlanzeige.
Insbesondere das generelle Bierverbot ist doch völliger Unsinn. Mit welcher Begründung? Die negativen Auswirkungen werden sein: Schlechtere Stimmung auf den Rängen, Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Sportarten (wo es Bier gibt), Verminderung der Einnahmen. Die Vorteile: Fehlanzeige.
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Die positiven Auswirkungen: kein Komasaufen, weniger Gewalt auf den Rängen, dein Hintermann auf der Tribüne reihert dir nicht bei jedem Score in den Nacken.............also die Auswüchse, die den GFL-Football bundesweit so sehr in die Negativ-Schlagzeilen brachtenPrime hat geschrieben:Also diese Stadionordnung wird in dieser Form mit Sicherheit nicht gelten.
Insbesondere das generelle Bierverbot ist doch völliger Unsinn. Mit welcher Begründung? Die negativen Auswirkungen werden sein: Schlechtere Stimmung auf den Rängen, Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Sportarten (wo es Bier gibt), Verminderung der Einnahmen. Die Vorteile: Fehlanzeige.

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Also wenn man schon eine geklaute Stadionordnung benutzt, sollte man sie vielleicht vorher durchlesen....
Apropos...
§ 23
Alkoholverkaufsverbot/Getränkeausschank
1. Der Verkauf und die öffentliche Abgabe von alkoholischen Getränken sind vor und während des Spiels innerhalb des gesamten umfriedeten Geländes der Platzanlage untersagt. Mit Einwilligung der örtlichen Sicherheitsorgane kann alkoholreduziertes Bier (mit einem Alkoholwert bis zu 3%) abgegeben werden.
2. Werden Personen im Bereich der Platzanlage angetroffen, die alkoholisiert sind oder unter anderen, den freien Willen beeinträchtigenden Mitteln stehen, so sind sie aus der Platzanlage zu verweisen.
3. Getränke dürfen nur in Pappbechern verabreicht werden.
Das wäre in Bayern eigentlich ein Grund um auf eine Lizenzierung zu verzichten, ja vielleicht erweitert die AFL um zwei Mannschaften aus dem Norden....Prag und Wien sind eh viel näher als so manche GFL Mannschaft...
Apropos...
§ 23
Alkoholverkaufsverbot/Getränkeausschank
1. Der Verkauf und die öffentliche Abgabe von alkoholischen Getränken sind vor und während des Spiels innerhalb des gesamten umfriedeten Geländes der Platzanlage untersagt. Mit Einwilligung der örtlichen Sicherheitsorgane kann alkoholreduziertes Bier (mit einem Alkoholwert bis zu 3%) abgegeben werden.
2. Werden Personen im Bereich der Platzanlage angetroffen, die alkoholisiert sind oder unter anderen, den freien Willen beeinträchtigenden Mitteln stehen, so sind sie aus der Platzanlage zu verweisen.
3. Getränke dürfen nur in Pappbechern verabreicht werden.
Das wäre in Bayern eigentlich ein Grund um auf eine Lizenzierung zu verzichten, ja vielleicht erweitert die AFL um zwei Mannschaften aus dem Norden....Prag und Wien sind eh viel näher als so manche GFL Mannschaft...
Anlässlich der extremen Ausschreitungen verfeindeter Zuschauerfraktionen beim diesjährigen German Bowl hat die Jahreshauptversammlung des AFVD beschlossen, die Zeit bis zum Beginn der kommenden Saison zu nutzen und bei der DFL (Deutsch Fussball Liga) um Unterstützung zu bitten. "Wir waren angesichts der bürgerkriegsähnlichen Zustände rund um die Commerzbank-Arena völlig überfordert und hilflos" kommentierte Verbandspräsident Huber fassungslos und fügte hinzu: "Offensichtlich haben wir die Gewaltbereitschaft dieses Teils der sogenannten "Fans" völlig unterschätzt." "Die Kollegen der DFL kennen dieses Problem ja seit Jahrzehnten, bei uns ist das neu", begründet Huber das Hilfeersuchen an die DFL.
Durch Aussagen der bislang vernehmungsfähigen Hooligans in den umliegenden Krankenhäusern wurde bekannt, dass es im Vorfeld in einschlägigen Football-Foren regelrechte Aufrufe zu Zusammenrottungen und Kampfhandlungen an einen bislang im Verborgenen gebliebenen Personenkreis gegeben hatte. "Solchen Exzessen müssen und werden wir angemessen begegnen", erklärte ein entschlossener Verbandspräsident Huber und kündigte an, künftig in allen bundesweit organisierten Ligen für drastische Sicherheitsmaßnahmen sorgen zu wollen.
Durch Aussagen der bislang vernehmungsfähigen Hooligans in den umliegenden Krankenhäusern wurde bekannt, dass es im Vorfeld in einschlägigen Football-Foren regelrechte Aufrufe zu Zusammenrottungen und Kampfhandlungen an einen bislang im Verborgenen gebliebenen Personenkreis gegeben hatte. "Solchen Exzessen müssen und werden wir angemessen begegnen", erklärte ein entschlossener Verbandspräsident Huber und kündigte an, künftig in allen bundesweit organisierten Ligen für drastische Sicherheitsmaßnahmen sorgen zu wollen.
wenn es vorbei ist, ist es vorbei!