Ausländerbegrenzung in der GFL
Ich weiß, Wikipedia Zitate und so..
Aber dort findet sich folgendes:
Der EuGH fällte am 15. Dezember 1995 (EuGH RS C-415/93, Slg 1995, I-4921) die Entscheidung, dass Profi-Fußballer innerhalb Europas normale Arbeitnehmer im Sinne des EG-Vertrages seien und daher die dort (insb. Art. 39; jetzt Art. 45 AEU) festgeschriebene Freizügigkeit nicht nur für behördliche (also staatliche) Maßnahmen gilt, sondern sich auch auf Vorschriften anderer Art erstreckt, die zur kollektiven Regelung der Arbeit dienen. Allerdings muss es sich dabei um kollektive Regelungen handeln, also um solche, die einen bestimmten Bereich abschließend und vergleichbar mit einem staatlichen Gesetz regeln.
Der Gerichtshof verbot alle Forderungen nach Zahlung einer Ablösesumme für den Wechsel eines Spielers von einem EU-Staat in einen anderen nach Vertragsende. Auch die in einigen Ländern geltenden Ausländerregelungen, nach denen nur eine bestimmte Anzahl von Ausländern in einer Mannschaft eingesetzt werden durften, wurden – soweit Spieler aus den EU-Staaten davon betroffen waren – für ungültig erklärt.
und
Die Bosman-Entscheidung im Amateursport
Das Bosman-Urteil hatte bislang noch keine Auswirkungen auf den Amateursport, da Amateur-Sportler ihren Sport nicht als Beruf ausüben und das Arbeitsrecht für sie daher irrelevant ist
Quelle:Wikipedia
hier auch mal der Wortlaut des betreffenden Artikels 45 AEU (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union):
(1) Innerhalb der Union ist die Freizügigkeit der Arbeitnehmer gewährleistet.
(2) Sie umfasst die Abschaffung jeder auf der Staatsangehörigkeit beruhenden unterschiedlichen Behandlung der Arbeitnehmer der Mitgliedstaaten in Bezug auf Beschäftigung, Entlohnung und sonstige Arbeitsbedingungen.
(3) Sie gibt - vorbehaltlich der aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit gerechtfertigten Beschränkungen - den Arbeitnehmern das Recht,
a) sich um tatsächlich angebotene Stellen zu bewerben;
b) sich zu diesem Zweck im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen;
c) sich in einem Mitgliedstaat aufzuhalten, um dort nach den für die Arbeitnehmer dieses Staates geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften eine Beschäftigung auszuüben;
d) nach Beendigung einer Beschäftigung im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats unter Bedingungen zu verbleiben, welche die Kommission durch Verordnungen festlegt.
(4) Dieser Artikel findet keine Anwendung auf die Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung.
Womit wir bei dem Knackpunkt wären, den dann ggf. Gerichte zu klären hätten: ist American Football, wie er im AFVD gespielt wird, ein Amateur- oder Profisport?
Aber dort findet sich folgendes:
Der EuGH fällte am 15. Dezember 1995 (EuGH RS C-415/93, Slg 1995, I-4921) die Entscheidung, dass Profi-Fußballer innerhalb Europas normale Arbeitnehmer im Sinne des EG-Vertrages seien und daher die dort (insb. Art. 39; jetzt Art. 45 AEU) festgeschriebene Freizügigkeit nicht nur für behördliche (also staatliche) Maßnahmen gilt, sondern sich auch auf Vorschriften anderer Art erstreckt, die zur kollektiven Regelung der Arbeit dienen. Allerdings muss es sich dabei um kollektive Regelungen handeln, also um solche, die einen bestimmten Bereich abschließend und vergleichbar mit einem staatlichen Gesetz regeln.
Der Gerichtshof verbot alle Forderungen nach Zahlung einer Ablösesumme für den Wechsel eines Spielers von einem EU-Staat in einen anderen nach Vertragsende. Auch die in einigen Ländern geltenden Ausländerregelungen, nach denen nur eine bestimmte Anzahl von Ausländern in einer Mannschaft eingesetzt werden durften, wurden – soweit Spieler aus den EU-Staaten davon betroffen waren – für ungültig erklärt.
und
Die Bosman-Entscheidung im Amateursport
Das Bosman-Urteil hatte bislang noch keine Auswirkungen auf den Amateursport, da Amateur-Sportler ihren Sport nicht als Beruf ausüben und das Arbeitsrecht für sie daher irrelevant ist
Quelle:Wikipedia
hier auch mal der Wortlaut des betreffenden Artikels 45 AEU (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union):
(1) Innerhalb der Union ist die Freizügigkeit der Arbeitnehmer gewährleistet.
(2) Sie umfasst die Abschaffung jeder auf der Staatsangehörigkeit beruhenden unterschiedlichen Behandlung der Arbeitnehmer der Mitgliedstaaten in Bezug auf Beschäftigung, Entlohnung und sonstige Arbeitsbedingungen.
(3) Sie gibt - vorbehaltlich der aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit gerechtfertigten Beschränkungen - den Arbeitnehmern das Recht,
a) sich um tatsächlich angebotene Stellen zu bewerben;
b) sich zu diesem Zweck im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen;
c) sich in einem Mitgliedstaat aufzuhalten, um dort nach den für die Arbeitnehmer dieses Staates geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften eine Beschäftigung auszuüben;
d) nach Beendigung einer Beschäftigung im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats unter Bedingungen zu verbleiben, welche die Kommission durch Verordnungen festlegt.
(4) Dieser Artikel findet keine Anwendung auf die Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung.
Womit wir bei dem Knackpunkt wären, den dann ggf. Gerichte zu klären hätten: ist American Football, wie er im AFVD gespielt wird, ein Amateur- oder Profisport?
- bugs bunny
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Demnach dürfte jeder College-Boy, der einmal in Deutschland gespielt hat, nie mehr an einem US-Amerikanischen College spielen. (UNd ich nehme mal an, dass deutsche Spieler auch nicht an Colleges spielen dürften nach dieser Definition)
Es war doch so, dass, wenn man einmal "Profi"-Sport getrieben hat, an einem NCAA-Gläubigen College nicht mehr in dem Sport antreten darf, oder?
Es war doch so, dass, wenn man einmal "Profi"-Sport getrieben hat, an einem NCAA-Gläubigen College nicht mehr in dem Sport antreten darf, oder?
I am a figment of my imagination, but why are you here?
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War da nicht zuletzt mal was auf ESPN America? Da ging es um eine Volleyballerin aus den Niederlanden. Da wurde geagt, dass es nicht mehr auf die BEzahlung der Mitspieler ankommt, sondern auf die Entlohnung des jeweiligen Sportlers.
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[/quote]andechser hat geschrieben:lt. Datamorgana:
pro Saison: 8 A bzw. 12 E (max 12 insgesamt) = Spielerpässe,
pro Spieltag: 6 A bzw. 8 E (max. 8 insgesamt) auf dem Spielberichtsbogen,
pro Spielzug: 2 A bzw. 3 E (max. 3 insgesamt)
Michel sagt, diese Regel gillt für alle Ligen, ergo für GFL 2 und GFL 1!
Ist das sicher?..![]()
![]()
Das gilt für die GFL!!
Für GFL2 sieht es anders aus.
Da dürfen es nur 6 A's pro Saison und 4 pro Spieltag sein, der Rest ist gleich.
Großer dank an Exillöwe!!! So hatte ich das ganze nämlich auch ganz dunkel in erinnerung.
@thalan:
wie die NCAA das sieht ist doch eigentlich nur dann relevant, wenn es um jungs aus der GFL bzw. GFL 2 geht, wenn sie gerne an einem college football spielen wollen. ansonsten hat die NCAA hier ja wohl keine bedeutung, wenn es um rechtsprechung und zuständigkeiten geht. oder denkst du etwa im umkehrschluss, dass sie ein sportverband in den USA darum schert, wie hier in europa dinge entschieden werden?
@hagi
in der tat gab und gibt es da immer wieder probleme mit dem amateurstatus, wenn ein spieler, der in deutschland in der GFL oder GFL 2 spielt und dann an ein us-college will. allerdings bin ich da auch nicht mehr auf dem neuesten stand. vielleicht haben sich die bedingungen in den letzten jahren etwas gelockert...
@andechser
greif dir doch einfach mal eine BSO...
@thalan:
wie die NCAA das sieht ist doch eigentlich nur dann relevant, wenn es um jungs aus der GFL bzw. GFL 2 geht, wenn sie gerne an einem college football spielen wollen. ansonsten hat die NCAA hier ja wohl keine bedeutung, wenn es um rechtsprechung und zuständigkeiten geht. oder denkst du etwa im umkehrschluss, dass sie ein sportverband in den USA darum schert, wie hier in europa dinge entschieden werden?
@hagi
in der tat gab und gibt es da immer wieder probleme mit dem amateurstatus, wenn ein spieler, der in deutschland in der GFL oder GFL 2 spielt und dann an ein us-college will. allerdings bin ich da auch nicht mehr auf dem neuesten stand. vielleicht haben sich die bedingungen in den letzten jahren etwas gelockert...
@andechser
greif dir doch einfach mal eine BSO...
Da spielt jeder nach den Regularien der Liga, in der er während der Saison gespielt hat. D.h. das GFL1-Team darf mit 6 A´s antreten, das GFL2-Team mit 4 A´s auf dem Roster. Lediglich die Schiedsrichter werden bei beiden Spielen nach GFL1-Modus eingeteilt und bezahlt ...andechser hat geschrieben:..danke Boomy. Wie ist das in der Relegation geregelt, wird nach GFL1 oder GFL 2 Regularien gespielt?...![]()
Stimmt. In der Saison, als Marco Kristen (Stuttgart Scorpions) an die University of Delaware ging, durfte er nicht im GFL Team eingesetzt werden!Hagi hat geschrieben:Demnach dürfte jeder College-Boy, der einmal in Deutschland gespielt hat, nie mehr an einem US-Amerikanischen College spielen. (UNd ich nehme mal an, dass deutsche Spieler auch nicht an Colleges spielen dürften nach dieser Definition)
Ein Spieler aus der Türkei bekommt ein A, wenn er nicht in Deutschland aufgewachsen ist.
A steht auch nicht für Amerikaner, ein Spieler aus Mexico bekommt z.B. auch ein A.
Ein Amerikaner kann dagegen ohne A spielen, wenn er nachweisen kann dass er z.B. eine deutsche Schule besucht hat. Dazu müssen beim Passantrag Kopien der Schulzeugnisse abgegeben werden.
A steht auch nicht für Amerikaner, ein Spieler aus Mexico bekommt z.B. auch ein A.
Ein Amerikaner kann dagegen ohne A spielen, wenn er nachweisen kann dass er z.B. eine deutsche Schule besucht hat. Dazu müssen beim Passantrag Kopien der Schulzeugnisse abgegeben werden.
A merkt man sich am einfachsten mit Außereuropäer^^
Zumal die anderen Kontinente auch auf A beruhen^^
Asien
Amerika, Nord
Amerika, Süd
Australien
(Und für die Klugscheißer: Antarktis^^)
Bei Amerika hinkt das zwar ein wenig, kann aber, denke ich, noch durchgehen
Zumal die anderen Kontinente auch auf A beruhen^^
Asien
Amerika, Nord
Amerika, Süd
Australien
(Und für die Klugscheißer: Antarktis^^)
Bei Amerika hinkt das zwar ein wenig, kann aber, denke ich, noch durchgehen

I am a figment of my imagination, but why are you here?
Auf diverse Dinge wurde hinsichtlich NCAA und Profiregeleung ja hier schon hingewiesen.. ich stelle jetzt nur noch dazu in den Raum was denn mit einem Sportler ist, der nicht für die Sportausübung bezahlt wird, sondern für eine Tätigkeit als Jugendtrainer, Platzwart, Fitneßcoach z.B., zudem dann aber - unbezahlt! und just for fun - auch als Spieler in der Herrenmannschaft aufläuft. Ist der dann Profi? Oder doch Amateur?Thalan hat geschrieben:Nach NCAA-Definition ist die GFL eine Profiliga, da Berufssportler (Mindestbezahlung von 7.500 € pro Monat) beschäftigt werden dürfen.