Ausländerbegrenzung in der GFL
Soweit mir bekannt, legt der DFB fest welche seiner Ligen Profi- und welche Amateurligen sind.
Folglich kann es in einer Amateurliga nur einen Vertragsamateur geben, da dort nur Amateure spielen dürfen. Das der Gesetzgeber hier eine Obergrenze festgelegt hat ist eine zweite Seite der gleichen Münze.
In Deutschland gibt es im Football nur Amateurligen. Es gibt daher in keiner Liga einen Spieler der den Status eines Arbeitnehmers hat. Er könnte max. Vertragsamateur sein.
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Ausländer, die aufgrund ihrer Tätigkeit als Footballspieler in Deutschland leben wollen, müssen die Bedingungen des BMI erfüllen, um den Status eines Profisportlers zu erhalten.
Dazu gehört m.W. eine Vergütung in Geld oder geldwerten Vorteilen (Auto, Wohnung etc.) von mind. 5000 EUR/Monat.
Profisportler kann man gem. BMI ausschließlich in der GFL sein. In der GFL2 und anderen unteren Ligen ist es ausgeschlossen.
Diesen Status hat in der GFL bisher kein einziger Spieler gehabt.
US- Spieler, die hier als Touristen Football spielen dürfen keinerlei Entschädigung dafür erhalten. Kein Flug, kein Auto, keine Bratwurst. Als Tourist hat man keine Arbeitserlaubnis, und ohne die keine Entlohnung.
US- Spieler die als Studenten in Deutschland sind müssen sich ebenfalls an die für sie geltenden Gesetze bezüglich einer vergüteten Tätigkeit halten.
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Die NCAA wiederum sagt, dass Spieler aus Vereinen in denen Spieler Vergütungen erhalten nicht in der NCAA spielberechtigt sind. Wenn also der QB bei den Berlin Adlern Geld bekommt darf der 10jährige C- Jugendspieler aus demselben Verein nie mehr in der NCAA spielen.
Das ist zumindest mein Stand was die NCAA angeht.
Folglich kann es in einer Amateurliga nur einen Vertragsamateur geben, da dort nur Amateure spielen dürfen. Das der Gesetzgeber hier eine Obergrenze festgelegt hat ist eine zweite Seite der gleichen Münze.
In Deutschland gibt es im Football nur Amateurligen. Es gibt daher in keiner Liga einen Spieler der den Status eines Arbeitnehmers hat. Er könnte max. Vertragsamateur sein.
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Ausländer, die aufgrund ihrer Tätigkeit als Footballspieler in Deutschland leben wollen, müssen die Bedingungen des BMI erfüllen, um den Status eines Profisportlers zu erhalten.
Dazu gehört m.W. eine Vergütung in Geld oder geldwerten Vorteilen (Auto, Wohnung etc.) von mind. 5000 EUR/Monat.
Profisportler kann man gem. BMI ausschließlich in der GFL sein. In der GFL2 und anderen unteren Ligen ist es ausgeschlossen.
Diesen Status hat in der GFL bisher kein einziger Spieler gehabt.
US- Spieler, die hier als Touristen Football spielen dürfen keinerlei Entschädigung dafür erhalten. Kein Flug, kein Auto, keine Bratwurst. Als Tourist hat man keine Arbeitserlaubnis, und ohne die keine Entlohnung.
US- Spieler die als Studenten in Deutschland sind müssen sich ebenfalls an die für sie geltenden Gesetze bezüglich einer vergüteten Tätigkeit halten.
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Die NCAA wiederum sagt, dass Spieler aus Vereinen in denen Spieler Vergütungen erhalten nicht in der NCAA spielberechtigt sind. Wenn also der QB bei den Berlin Adlern Geld bekommt darf der 10jährige C- Jugendspieler aus demselben Verein nie mehr in der NCAA spielen.
Das ist zumindest mein Stand was die NCAA angeht.
- skao_privat
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@Coachonko: Es wird immer auf das "Steuerjahr" verrechnet, da es das Finanzamt nicht interessiert, in welchem Zeitraum (der anders definiert wäre als 1.1 bis 31.12) das Geld reingekommen ist bzw. es zu hohen Aufwand bedeuten würde, dieses in allen Einzelfällen zu prüfen!
...tho I wander through the valley of the shadows of the death, I shall feel no fear...
....'cause I'm the meanest son of a b**** in the whole damn valley!
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Quatsch! Es wird immer monatlich gerechnet und auch die Anmeldung erfolgt entsprechend monatlich.Anderl hat geschrieben:@Coachonko: Es wird immer auf das "Steuerjahr" verrechnet, da es das Finanzamt nicht interessiert, in welchem Zeitraum (der anders definiert wäre als 1.1 bis 31.12) das Geld reingekommen ist bzw. es zu hohen Aufwand bedeuten würde, dieses in allen Einzelfällen zu prüfen!
Wenn das Klima eine Bank wäre, wäre es längst gerettet!
irgendwie kommt es mir hier grad vor, als würden hier diverse Dinge durcheinander geworfen *g*
Was den Aufenthalt von Nicht EU Bürgern und deren eventuelle Beschäftigungen angeht finden sich die meisten wichtigen Regelungen im Aufenthaltsgesetz, der Aufenthaltsverordnung und der Beschäftigungsverordnung. Einfach mal nachlesen
Thema der Diskussion waren aber m.E. EU Sportler bzw. deren Arbeitnehmereigenschaft, welche ihnen ein Recht auf Beschäftigung bzw. einen Schutz vor Benachteiligung nach dem zitierten Urteil garantiert.
Für die Eigenschaft als Arbeitnehmer ist die Frage ob Profi oder "Vertragsamateur" nicht relevant. Hat der Sportler einen gültigen Arbeitsvertrag - siehe BGB §§ 611 ff - geschlossen, in dem für die Erbringung sportlicher Leistungen für den Verein eine Vergütung vereinbart und durch den der Verein dem Sportler gegenüber weisungsbefugt ist, dann handelt es sich bei ihm um einen Arbeitnehmer. Unabhängig von der Höhe des Einkommens.. Selbst wenn es sich nur um eine sog. "geringfügige Beschäftigung" handelt. Etwas anders wäre es im Falle der Beschäftigung als Selbstständigem - Dienstvertrag - wobei der Sportler dann selbst über die Erbringung der geschuldeten Leistung zu entscheiden hätte ("Hmm.. geh ich heut zum Training oder nicht? Oder trainiere ich heut zuhause? Und laß ich diesen Samstag das Spiel mal ausfallen oder nicht?") und auch für die Abführung von Steuern und Beiträgen selbst verantwortlich wäre (sofern nicht vertraglich anders geregelt..)
Und noch ganz anders wäre es, wenn der Spieler gar keinen Vertrag zwecks Dienst-/Leistungserbringung abschließt, sondern nur aufgrund seiner Mitgliedschaft im Verein eine gewisse Aufwandsentschädigung erhalten würde...
Vertragsrecht ist aber eine ziemlich komplizierte Angelegenheit und nicht wirklich was für Amateurjuristen.. insofern ist die Diskussion hier zwar sehr lustig anzusehen, aber sinnfrei *fg*
Wenn ein Verein der GFL1 bis x der Meinung wäre, daß die Regelungen des AFVD gegen das EU Urteil verstoßen, dann sollte man einfach mal einen Rechtsanwalt bemühen.. die werden dafür bezahlt, daß sie sich mit Gesetzen halbwegs auskennen..
Was den Aufenthalt von Nicht EU Bürgern und deren eventuelle Beschäftigungen angeht finden sich die meisten wichtigen Regelungen im Aufenthaltsgesetz, der Aufenthaltsverordnung und der Beschäftigungsverordnung. Einfach mal nachlesen

Thema der Diskussion waren aber m.E. EU Sportler bzw. deren Arbeitnehmereigenschaft, welche ihnen ein Recht auf Beschäftigung bzw. einen Schutz vor Benachteiligung nach dem zitierten Urteil garantiert.
Für die Eigenschaft als Arbeitnehmer ist die Frage ob Profi oder "Vertragsamateur" nicht relevant. Hat der Sportler einen gültigen Arbeitsvertrag - siehe BGB §§ 611 ff - geschlossen, in dem für die Erbringung sportlicher Leistungen für den Verein eine Vergütung vereinbart und durch den der Verein dem Sportler gegenüber weisungsbefugt ist, dann handelt es sich bei ihm um einen Arbeitnehmer. Unabhängig von der Höhe des Einkommens.. Selbst wenn es sich nur um eine sog. "geringfügige Beschäftigung" handelt. Etwas anders wäre es im Falle der Beschäftigung als Selbstständigem - Dienstvertrag - wobei der Sportler dann selbst über die Erbringung der geschuldeten Leistung zu entscheiden hätte ("Hmm.. geh ich heut zum Training oder nicht? Oder trainiere ich heut zuhause? Und laß ich diesen Samstag das Spiel mal ausfallen oder nicht?") und auch für die Abführung von Steuern und Beiträgen selbst verantwortlich wäre (sofern nicht vertraglich anders geregelt..)
Und noch ganz anders wäre es, wenn der Spieler gar keinen Vertrag zwecks Dienst-/Leistungserbringung abschließt, sondern nur aufgrund seiner Mitgliedschaft im Verein eine gewisse Aufwandsentschädigung erhalten würde...
Vertragsrecht ist aber eine ziemlich komplizierte Angelegenheit und nicht wirklich was für Amateurjuristen.. insofern ist die Diskussion hier zwar sehr lustig anzusehen, aber sinnfrei *fg*
Wenn ein Verein der GFL1 bis x der Meinung wäre, daß die Regelungen des AFVD gegen das EU Urteil verstoßen, dann sollte man einfach mal einen Rechtsanwalt bemühen.. die werden dafür bezahlt, daß sie sich mit Gesetzen halbwegs auskennen..

Gilt z.B. für 400-Euro-Jobs, wenn Du aber am Jahresende nicht über den Freibetrag kommst, weil Du nur z.B. 3 Monate gearbeitet hast und da jeweils 600 Oios (insgesamt also 1800.- Oios Jahresverdienst) bekommen hast, erhältst Du die Steuern komplett zurück (natürlich nur auf Antrag).KP hat geschrieben:Quatsch! Es wird immer monatlich gerechnet und auch die Anmeldung erfolgt entsprechend monatlich.Anderl hat geschrieben:@Coachonko: Es wird immer auf das "Steuerjahr" verrechnet, da es das Finanzamt nicht interessiert, in welchem Zeitraum (der anders definiert wäre als 1.1 bis 31.12) das Geld reingekommen ist bzw. es zu hohen Aufwand bedeuten würde, dieses in allen Einzelfällen zu prüfen!
Ich weiß nicht, wie jetzt der Freibetrag angesetzt ist, früher lag er bei 5000.- DM jährlich (ist aber fast 30 Jahre her, wird mittlerweile wesentlich höher liegen).
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Ehrlich
Hätte dann ein Spieler aus Japan (ist in der NFLE ja vorgekommen) ein "J" auf dem Helm oder keine Kennung
Bin gerne bereit dazuzulernen und keineswegs allwissend.
Allerdings fehlt mir in dem Begriff "absoluter Blödsinn" der lernfähige Inhalt.
Das "E" sich nicht nur auf "Europa bezieht ist ja nunmehr klar, was aber ist mit dem Rest

Hätte dann ein Spieler aus Japan (ist in der NFLE ja vorgekommen) ein "J" auf dem Helm oder keine Kennung

Bin gerne bereit dazuzulernen und keineswegs allwissend.
Allerdings fehlt mir in dem Begriff "absoluter Blödsinn" der lernfähige Inhalt.
Das "E" sich nicht nur auf "Europa bezieht ist ja nunmehr klar, was aber ist mit dem Rest

Denken ist wie googlen, nur krasser.
Ich bleibe bei der Variante:
Amerika Nord und Süd
Asien
Australien
Afrika
bekommen bei uns ein A (Also A für Außereuropäer)
Nicht-Deutsche aus Europa ein E
Es gibt durchaus Canadier die ein E bekommen haben, aber die haben dann auch einen Europäischen Zweitpass gehabt afaik.
Amerika Nord und Süd
Asien
Australien
Afrika
bekommen bei uns ein A (Also A für Außereuropäer)
Nicht-Deutsche aus Europa ein E
Es gibt durchaus Canadier die ein E bekommen haben, aber die haben dann auch einen Europäischen Zweitpass gehabt afaik.
I am a figment of my imagination, but why are you here?
Falls sich nichts geändert hat - ist das auch so wie du das aufführst.Hagi hat geschrieben:Ich bleibe bei der Variante:
Amerika Nord und Süd
Asien
Australien
Afrika
bekommen bei uns ein A (Also A für Außereuropäer)
Nicht-Deutsche aus Europa ein E
Es gibt durchaus Canadier die ein E bekommen haben, aber die haben dann auch einen Europäischen Zweitpass gehabt afaik.
Du wirst niemals Gewinnen, wenn du nicht den Typen vor dir schlägst. Das Ergebnis auf der Anzeigetafel ist unwichtig. Das ist nur für die Fans. Du musst den Krieg gegen deinen Gegenspieler gewinnen. Du musst deinen Mann stehen.