Vereinswechsel während laufender Saison

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skao_privat
Defense Coordinator
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Beitrag von skao_privat »

Erst mal muss er ja ordnungsgemäß aus dem Verein ausgeschieden sein. Da er ja bestimmt seine Mitgliedschaft gekündigt hat, dürfte er ja erst zum nächstmöglichen Termin ausscheiden. Gibt es bei den Wolves eine Jahresmitlgiedschaft? Bis wann haben die Spieler ihren Mitgleidsbeitrag entrichtet?
Erst nach Ende dieser Mitgleidschaft dürften die ja als ordnugsgemäß ausgeschieden gelten. Sollte sich das Team vorher zurückziehen dürften sie laut BSO Regelung 'fein' raus sein. Sind ja noch ordentliche Vereinmitglieder (wehe, die werden wegen vereinsschädigendem Verhalten aus dem Verein geworfen. Dann geht mit der BSO ja gar nichts mehr. Da nichts ordnungsgemäß ist. Nur noch ausserordentlich ...)

Sind sie gar nicht erst Mitglieder des Vereins gewesen, dürfte es Probleme mit der Passstelle geben. Vereinsmitgleidschaft als wesentliche Vorgabe für die Passaustellung? War da nicht mal was?

Wären sie vor dem Rückzug schon ordnungsgemäß aus der Mitgliedschaft entlassen worden, dann hätte sie immerhin fünf Spiele Zeit, sich mit dem Spielsystem auf der Tribüne vertraut zu machen. Also quai die Wintervorbereitung nachholen...
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(skao_privat)
Taunsend
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Beitrag von Taunsend »

das mit der Mitgliedschaft ist ein guter ansatz...
aber rein theoretisch kann ich in allen Footballvereinen Deutschlands Mitglied sein, aber nur einen Pass haben...
gibt es denn noch keine entscheidung wie es in dem Fall kam?
Würde mcih wirklich interessieren
Anderl
Wide Receiver
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Beitrag von Anderl »

Taunsend hat geschrieben:das mit der Mitgliedschaft ist ein guter ansatz...
aber rein theoretisch kann ich in allen Footballvereinen Deutschlands Mitglied sein, aber nur einen Pass haben...
gibt es denn noch keine entscheidung wie es in dem Fall kam?
Würde mcih wirklich interessieren
Richtig!
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Selbst wenn der Austritt erst zum Jahresende möglich sein sollte, ist die einzige Pflicht, die das (ehem.) Mitglied ab Datum der Vereinsaustrittserklärung dem Verein gegenüber hat, die Ausgleichung seines Mitgliedskontos (sprich: bis Jahresende seinen Beitrag zu zahlen)!
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