genau und da ja beide spieler sich rechtzeitig in einer schule oder uni in marburg und dresden eingeschrieben haben faellt das weg.. lese du doch mal § 18....nordischbynature hat geschrieben:Vorher aber ggf. noch einmal schnell in § 16 AufenthG geschaut......Zum Zwecke des Studiums ist herrlich legal !!!primmo hat geschrieben:da ja hier keiner was machen kann oder will.. ich fahre jetzt zur auslaenderbehoerde und frage mal nach wie sich das mit den arbeits-aufenthaltgenehmigugen der betroffenen spieler verhaelt. meine frau ist selber amerikanerin und ich weiss genau wie viel steine einem in den weg gelegt werden , auch wenn man mit einem deutschen verheiratet ist. wenn beim pass schon gelogen ,verschwiegen oder was auch immer gemacht wurde, denke ich wird das staatsorgan sehr sehr hellhoerig wird bei diesen faellen.
da die betroffenen spieler ja eine wechselsperre bekommen haetten, duerfte normal kein visum sofort ausgestellt worden werden, erst kurz zum zeitpunkt vor arbeitsantritt.
ps. die dame von der auslaenderbehoerde die meine frau betreut ist sehr sehr angetan und moechte das ich nach tischzeit... 14uhr vorbeikomme!