es gibt im football aber auch genug aktionen die grenzwertig sind und so dermaßen hart, dass man schon von vorsätzlicher körperverletzung sprechen kann. da braucht man dann auch nicht mit ausreden kommen...Charly Manske hat geschrieben: Noch mal, damit sogar Du es verstehst : es gibt tatsächlich einen Unterschied zwischen einem harten Hit, der unglücklicherweise eine Verletzung verursacht, und einer -strafrechtlich relevanten- gewollten Körperverletzung . Es würde mich freuen, wenn ich Dir helfen konnte, diesen Unterschied nun endlich zu erkennen .
Kopfgeld-Prämien auf Verletzungen gegnerischer Spieler
Re: Kopfgeld-Prämien auf Verletzungen gegnerischer Spieler
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Re: Kopfgeld-Prämien auf Verletzungen gegnerischer Spieler
Charly: Ich brauche keine Belehrung.
Ich stellte die Frage, denn, wie von Chicag0 geschrieben, sind einige Situation schon in der Ausführung derart hart, das man daraus wiederum unterstellen mag, da sei Verletzungsabsicht dahinter.
Wie gesagt, dann müssten eigentlich auch "cuts" verboten werden, denn da wird ja bewusst in die Knie gesprungen - kann man dann in diesem Fall von Vorsatz reden oder gehört das einfach zum Spiel dazu?
Crackblocks sind mittelweilen auch nur noch oberhalb der Hüfte erlaubt, da Knieverletzungen einfach passieren können - gewollt oder ungewollt. Wenn jedoch ein Block unterhalb der Hüfte erfolgt (mit Verletzung), reicht dann die 15 yds Strafe nicht aus, wenn wir konsequent sein wollen
Horsecollar ebenfalls mitterweilen verboten, damit die Knie nicht draufgehen - kann man dann sagen, wenn es dann doch passiert (mit Knieverletzung), dass das dann Vorsatz war? Müsten wir doch eigentlich.
Weiss jetzt nicht wie die Aktion genau genannt wird, aber wenn Receiver from DB derbe eins in die Waffel bekommt während dieser denn Ball fängt - muss ebenfalls als Vorsatz ausgelegt werden.
Vielleicht mache ich mich hier zum Affen, aber was ich darstellen will ist, dass die Position "Das ist Vorsatz" nicht wirklich greifen kann, denn es gibt viel zu viele Situationen in denen Spieler sich gegenseitig verletzen, die man jedoch als ein Versehen oder/und Vorsatz einstufen kann, die jedoch dann nur mit einer 15yd Personal Foul geahndet wird.
Darüberhinaus, muss der Vorsatz meiner Meinung nach erst einmal Bewiesen werden. Und, auch wenn ein Spieler vor einem Spiel auf einem Tape sagt "I'm gonna kill the QB" und ihm während des Spiels die Beine bricht...das zählt nicht.
Ich stellte die Frage, denn, wie von Chicag0 geschrieben, sind einige Situation schon in der Ausführung derart hart, das man daraus wiederum unterstellen mag, da sei Verletzungsabsicht dahinter.
Wie gesagt, dann müssten eigentlich auch "cuts" verboten werden, denn da wird ja bewusst in die Knie gesprungen - kann man dann in diesem Fall von Vorsatz reden oder gehört das einfach zum Spiel dazu?
Crackblocks sind mittelweilen auch nur noch oberhalb der Hüfte erlaubt, da Knieverletzungen einfach passieren können - gewollt oder ungewollt. Wenn jedoch ein Block unterhalb der Hüfte erfolgt (mit Verletzung), reicht dann die 15 yds Strafe nicht aus, wenn wir konsequent sein wollen
Horsecollar ebenfalls mitterweilen verboten, damit die Knie nicht draufgehen - kann man dann sagen, wenn es dann doch passiert (mit Knieverletzung), dass das dann Vorsatz war? Müsten wir doch eigentlich.
Weiss jetzt nicht wie die Aktion genau genannt wird, aber wenn Receiver from DB derbe eins in die Waffel bekommt während dieser denn Ball fängt - muss ebenfalls als Vorsatz ausgelegt werden.
Vielleicht mache ich mich hier zum Affen, aber was ich darstellen will ist, dass die Position "Das ist Vorsatz" nicht wirklich greifen kann, denn es gibt viel zu viele Situationen in denen Spieler sich gegenseitig verletzen, die man jedoch als ein Versehen oder/und Vorsatz einstufen kann, die jedoch dann nur mit einer 15yd Personal Foul geahndet wird.
Darüberhinaus, muss der Vorsatz meiner Meinung nach erst einmal Bewiesen werden. Und, auch wenn ein Spieler vor einem Spiel auf einem Tape sagt "I'm gonna kill the QB" und ihm während des Spiels die Beine bricht...das zählt nicht.
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Re: Kopfgeld-Prämien auf Verletzungen gegnerischer Spieler
Alohahey,
Eine Verletzungsabsicht zu beweisen ist immer sehr schwierig, wenn der Spieler nicht gerade so dämlich ist, selbige vorher offen kund zu tun. Und, wie Du selbst schreibst, selbst dann kann man eine Aktion mit Verletzungsfolge nicht automatisch als gewollt abstempeln. Die Aussage kann man aber als Indiz (≠Beweis) dafür sehen, dass mit Verletzungsabsicht gehandelt wurde.
In dieser Diskussion hier geht es aber eher um die moralische und damit subjektive Seite. Spieler, die mit der Absicht spielen, andere Spieler zu verletzen, gehören in keinen Sport (außer in bestimmte Kampfsportarten), egal, ob ihnen bei einer Aktion absichtliche Verletzung bewiesen werden kann oder nicht. Schützen kann man sich nie vor solchen Spielern und es wird sie auch immer geben. Je mehr Spieler aber "sauber" spielen und darüber nachdenken, warum sie Football spielen (und sich ehrlich davon verabschieden wenn sie zu dem Ergebnis kommen, dass die Verletzung anderer Spieler im Vordergrund steht), desto geringer ist die Chance, dass Aktionen mit Verletzungsabsicht passieren.
Nicht "darüberhinaus", der (objektive) Beweis ist der Knackpunkt an der ganzen Sache. Man wird in viele Situationen eine Verletzungsabsicht hineininterpretieren können (meist wird das ja von der "geschädigten" Seite auch gemacht), aber solange das nicht bewiesen ist, muss man davon ausgehen, dass es unbeabsichtigt war. Es gibt zu viele Faktoren (schlechte Technik, mangelnde Übersicht, Unerfahrenheit), die in so einer Situation eine Rolle spielen können. Es gab vor rund zwei Jahren ja den Fall, dass ein Footballspieler einen anderen erfolgreich verklagt hatte, weil dieser ihn absichtlich verletzt hatte. Das Videomaterial war in dem Fall so eindeutig, dass es keine andere Interpretation zugelassen hatte als die, dass der Spieler die Aktion mit Verletzungsabsicht begangen hatte. Das dürfte aber die Ausnahme sein.Terry Tate hat geschrieben: Darüberhinaus, muss der Vorsatz meiner Meinung nach erst einmal Bewiesen werden.
Eine Verletzungsabsicht zu beweisen ist immer sehr schwierig, wenn der Spieler nicht gerade so dämlich ist, selbige vorher offen kund zu tun. Und, wie Du selbst schreibst, selbst dann kann man eine Aktion mit Verletzungsfolge nicht automatisch als gewollt abstempeln. Die Aussage kann man aber als Indiz (≠Beweis) dafür sehen, dass mit Verletzungsabsicht gehandelt wurde.
In dieser Diskussion hier geht es aber eher um die moralische und damit subjektive Seite. Spieler, die mit der Absicht spielen, andere Spieler zu verletzen, gehören in keinen Sport (außer in bestimmte Kampfsportarten), egal, ob ihnen bei einer Aktion absichtliche Verletzung bewiesen werden kann oder nicht. Schützen kann man sich nie vor solchen Spielern und es wird sie auch immer geben. Je mehr Spieler aber "sauber" spielen und darüber nachdenken, warum sie Football spielen (und sich ehrlich davon verabschieden wenn sie zu dem Ergebnis kommen, dass die Verletzung anderer Spieler im Vordergrund steht), desto geringer ist die Chance, dass Aktionen mit Verletzungsabsicht passieren.
Man kann von schlechter Technik reden, denn das Springen in die Knie ist garantiert nicht der Sinn eines sauberen Cutblocks.Terry Tate hat geschrieben:Wie gesagt, dann müssten eigentlich auch "cuts" verboten werden, denn da wird ja bewusst in die Knie gesprungen - kann man dann in diesem Fall von Vorsatz reden oder gehört das einfach zum Spiel dazu?
Re: Kopfgeld-Prämien auf Verletzungen gegnerischer Spieler
schlechte technik ist in meinen augen trozdem keine ausrede. wenn ich jemandem ohne absicht ins auto fahre und schuld habe komme ich, bzw. meine versicherung trozdem für den schaden auf.
Re: Kopfgeld-Prämien auf Verletzungen gegnerischer Spieler
Die Schuld ist einfacher zu beweisen und es haben sich mittlerweile genug Gerichte damit beschäftigt. Wenn so eine Prozeßzahl für Sportverletzungen vorliegen würde, wäre auch der Interpretationsspielraum viel geringer sein.
Wenn ich bei meinen Sonntagabendtatort ordentlich aufgepaßt habe, ist einer der Unterschiede zwischen Mord und Totschlag die Tatsache, daß der Mord z.B. vorher angekündigt wurde. Auf dem Level bewegen wir uns zwar nicht, aber ich denke es wäre besser die Klappe zu halten.
Wenn ich bei meinen Sonntagabendtatort ordentlich aufgepaßt habe, ist einer der Unterschiede zwischen Mord und Totschlag die Tatsache, daß der Mord z.B. vorher angekündigt wurde. Auf dem Level bewegen wir uns zwar nicht, aber ich denke es wäre besser die Klappe zu halten.
Hatte heute morgen keine Milch mehr für mein Müsli. Hab stattdessen Orangensaft genommen. Und Wodka statt Müsli.
Re: Kopfgeld-Prämien auf Verletzungen gegnerischer Spieler
Ich würde mal sagen, Fernsehkrimis - selbst solche wie die schon historische Tatort Reihe - sind nicht unbedingt als Grundlage deutscher Rechtsprechung zu sehen.._pinky hat geschrieben:Wenn ich bei meinen Sonntagabendtatort ordentlich aufgepaßt habe, ist einer der Unterschiede zwischen Mord und Totschlag die Tatsache, daß der Mord z.B. vorher angekündigt wurde.
Strafgesetzbuch:
§ 211 Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.
§ 212 Totschlag
(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.
Die Ankündigung einer Tat ist Indiz für den Vorsatz, welcher bei einem Mord vorhanden sein muß, wohingegen der Totschlag auch ohne Vorsatz auskommt (z.B. bei der unabsichtlichen Tötung eines Fußgängers im Rahmen eines Unfalls aufgrund von Überschreitung gesetzlicher Vorgaben - Geschwindigkeitsüberschreitung oder Alkohol am Steuer Beispielsweise..).
Bei Körperverletzung dient der Vorsatz zur unterscheidung zwischen der "normalen" und der "schweren" Körperverletzung. Für letztere, die härter bestraft wird, ist ein Vorsatz erforderlich. Eine normale - strafbare - Körperverletzung kann aber schon vorliegen, wenn kein Vorsatz vorliegt, sondern nur Fahrlässigkeit, d.h. wenn der Täter die Schädigung zwar nicht geplant, aber ihr mögliches Eintreten billigend in Kauf genommen hat.
Insofern bewegt sich schlechte Technik beim Tackle ggf. durchaus im Bereich der Strafbaren Körperverletzung. Frei nach dem Motto: "Ich weiß zwar nicht, was ich da mache, aber ich spring dem Kerl mal mit meinem ganzen Körpergewicht von der Seite in die Knie.." Unter normalen Umständen sollte in diesem Fall dem Täter - wie jedem anderen durchschnittlich gebildeten Menschen - die mögliche Schädigung der Gesundheit seines Zieles durchaus bewußt sein. Ergo könnte hier durchaus von Fahrlässigkeit ausgegangen werden..
Oder? Strafrechtsspezialisten anwesend, die hierzu mehr sagen könnten?
If God had wanted man to play soccer, he wouldn't have given us arms. - Mike Ditka
When I played pro football, I never set out to hurt anyone deliberately - unless it was, you know, important, like a league game or something - Dick Butkus
When I played pro football, I never set out to hurt anyone deliberately - unless it was, you know, important, like a league game or something - Dick Butkus
Re: Kopfgeld-Prämien auf Verletzungen gegnerischer Spieler
Naja, grundsätzlich falsch wars ja nicht. Vorsatz - nicht Vorsatz.
In dem zitierten Schadensersatzurteil wurde übrigens vom Gericht damit argumentiert (wenn ich mich recht erinnere), daß ein Footballspieler grundsätzlich mit einer Verletzung rechnen muß. Das befreit den anderen aber nicht von der Schuld, wenn er einen vorsätzlich verletzt.
In dem zitierten Schadensersatzurteil wurde übrigens vom Gericht damit argumentiert (wenn ich mich recht erinnere), daß ein Footballspieler grundsätzlich mit einer Verletzung rechnen muß. Das befreit den anderen aber nicht von der Schuld, wenn er einen vorsätzlich verletzt.
Hatte heute morgen keine Milch mehr für mein Müsli. Hab stattdessen Orangensaft genommen. Und Wodka statt Müsli.
Re: Kopfgeld-Prämien auf Verletzungen gegnerischer Spieler
Neue Entwicklung:
Die Spieler haben ihren Einspruch gewonnen.
Die Suspendierung der Spieler wurde von einem Gremium kassiert. Damit sind die Spieler sofort spielberechtigt. Goodell konnte nicht nachweisen, das die Spieler, absichtlich ihre Gegner verletzen wollten.
Sollte Goodell dies nachholen, könnten die Sperren wieder in Kraft treten.
Die Sperren der Trainer bleiben in Kraft.
Die Spieler haben ihren Einspruch gewonnen.
Die Suspendierung der Spieler wurde von einem Gremium kassiert. Damit sind die Spieler sofort spielberechtigt. Goodell konnte nicht nachweisen, das die Spieler, absichtlich ihre Gegner verletzen wollten.
Sollte Goodell dies nachholen, könnten die Sperren wieder in Kraft treten.
Die Sperren der Trainer bleiben in Kraft.
Re: Kopfgeld-Prämien auf Verletzungen gegnerischer Spieler
Na das sind doch mal gute Nachrichten! Meiner Meinung nach auch vollkommen gerecht! Beweise gibts nämlich keine.. wenns danach geht könnte man jeden Spieler sperren, welcher eine verletzung verursacht hat..
Re: Kopfgeld-Prämien auf Verletzungen gegnerischer Spieler
ÄÄhhh????
Vollkommen gerecht? Nur weil man die Verletzungabsicht beweisen kann?
Also kann jeder jedem alles brechen, solange er sich hinterher nicht hinstellt und sagt: War Absicht? Und wenn er seine Aussage zurückzieht, ist er unschuldig?
Vollkommen gerecht ist was anderes.
Vollkommen gerecht? Nur weil man die Verletzungabsicht beweisen kann?
Also kann jeder jedem alles brechen, solange er sich hinterher nicht hinstellt und sagt: War Absicht? Und wenn er seine Aussage zurückzieht, ist er unschuldig?
Vollkommen gerecht ist was anderes.
Hatte heute morgen keine Milch mehr für mein Müsli. Hab stattdessen Orangensaft genommen. Und Wodka statt Müsli.
Kopfgeld-Prämien auf Verletzungen gegnerischer Spieler
_pinky hat geschrieben:ÄÄhhh????
Vollkommen gerecht? Nur weil man die Verletzungabsicht beweisen kann?
Also kann jeder jedem alles brechen, solange er sich hinterher nicht hinstellt und sagt: War Absicht? Und wenn er seine Aussage zurückzieht, ist er unschuldig?
Vollkommen gerecht ist was anderes.
Jep.. Is meine ehrliche Meinung!
Nur weil in einer Spielszene ein Gegner hart gehittet und womöglich verletzt wird kannst du niemandem Absicht unterstellen. Wo waren die Beweise?!
Wenn du das dennoch so siehst musst du jeden Spieler sperren, welcher einem anderen eine Verletzung zugefügt hat.
Hier sollte an den Spielern ein Exempel statuiert werden, was ich nicht in Ordnung finde.. Versteh mich net falsch.. Das die verantwortlichen Coaches gesperrt wurden halt ich für absolut richtig.
Re: Kopfgeld-Prämien auf Verletzungen gegnerischer Spieler
jo man sollte noch anmerken dass in unserem rechtssystem (und in dem der amerikaner glaube ich auch) immer noch gilt "unschuldig bis zum beweis der schuld"
Re: Kopfgeld-Prämien auf Verletzungen gegnerischer Spieler
Habt ihr dieses Gerichtsurteil gegen diesen Hamburger (? glaub ich) Spieler verfolgt? Der hat nicht öffentlich gemacht, daß er seinen Gegenüber absichtlich verletzen wollte. Der ist dem nur weg vom Spielgeschehen seitlich von hinten ins Knie gesprungen. Da gabs auch keinen "Beweis". Nur Beurteilungen der Spielsituation. Trotzdem wurde er gerichtlich schuldig gesprochen.
Wenn sich einer beim Tackling verletzt, bin ich völlig einverstanden, daß das zum Spiel gehört. Wenn aber beim dritten QB-Roughing endlich das Knie durch ist, mach ich mir meine Gedanken. Und dann kommt raus, daß der Typ Geld dafür bekommen hat. Das gehört irgendwann nicht mehr zum "Spielgeschehen".
Wenn sich einer beim Tackling verletzt, bin ich völlig einverstanden, daß das zum Spiel gehört. Wenn aber beim dritten QB-Roughing endlich das Knie durch ist, mach ich mir meine Gedanken. Und dann kommt raus, daß der Typ Geld dafür bekommen hat. Das gehört irgendwann nicht mehr zum "Spielgeschehen".
Hatte heute morgen keine Milch mehr für mein Müsli. Hab stattdessen Orangensaft genommen. Und Wodka statt Müsli.
Re: Kopfgeld-Prämien auf Verletzungen gegnerischer Spieler
http://www.youtube.com/watch?v=N4zSRNpjnEc
Rot, 3. von links.
Und jetzt stell dir vor, der kündigt an, daß er den O-liner gegenüber ins Krankenhaus schießt und bekommt Geld dafür ausgelobt. REIN FIKTIV!
Du hast nur Indizien. Keinen Beweis. Vollkommen unschuldig? Aus dem Spielgeschehen heraus dumm gelaufen?
Rot, 3. von links.
Und jetzt stell dir vor, der kündigt an, daß er den O-liner gegenüber ins Krankenhaus schießt und bekommt Geld dafür ausgelobt. REIN FIKTIV!
Du hast nur Indizien. Keinen Beweis. Vollkommen unschuldig? Aus dem Spielgeschehen heraus dumm gelaufen?
Hatte heute morgen keine Milch mehr für mein Müsli. Hab stattdessen Orangensaft genommen. Und Wodka statt Müsli.
- skao_privat
- Defense Coordinator
- Beiträge: 22678
- Registriert: Fr Mai 07, 2004 23:13
Kopfgeld-Prämien auf Verletzungen gegnerischer Spieler
Dumm gelaufen ist der Pfosten allemal
Football 2.0
- Bleib doch mal locker
- Wann werden die GFL Pässe zentral und online ausgestellt?
- Jeder Mensch kann aus eigener Kraft fliegen. Er muß nur seinen Standpunkt verändern!
(skao_privat)
- Bleib doch mal locker
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