Ich versuche es mal über eine andere Schiene...
Eine Periode zu verlängern und die Spielzeit zu korrigieren sind zwei absolut verschiedene Themen.
Die Verlängerung der Periode geschieht dann, wenn die Uhr während des Spielzugs auslief und irgendein Umstand da ist, wodurch in genau dieser Periode noch ein Spielzug durchgeführt werden muß. Dies geschieht dann ohne laufende Uhr, da diese ja schon ausgelaufen war.
Nach einer Korrektur der Spielzeituhr ist noch "Restzeit" vorhanden, d.h. die Periode wird nicht verlängert, sondern dann einfach nur zu Ende gespielt.
Als Extrembeispiel, aber wo zieht man die Grenze?
Kickoff Anfang 4. Quarter. Der Backjudge startet die Uhr und stoppt sie nie mehr. Das 4. Quarter ist in geschätzen 12 Minuten beendet. Die Uhr wird korrigiert und es wird weiter gespielt. Wie die Korrektur aussieht weiß ich nicht, mit etwas Glück hat ein zweiter Schiedsrichter warum auch immer mitgestoppt. Tut ja auch nichts zur Sache. Hier wird die Periode nicht verlängert, da sie (wie beim Spiel GGD - BG auch passiert) noch gar nicht fertig war.
BTW Super Argumentation, moment,ich geb mir selbst ein

und ein
Wenn die Giessener Einspruch einlegen und mit dem Argument Erfolg haben, sollten aber auf jeden Fall ein oder auch zwei Gerstenkaltschalen drin sein.