Läßt du schon wieder einen wesentlichen Teil weg?222 hat geschrieben:Maniac99 hat geschrieben:Was ist denn eigentlich aus der RB Geschichte geworden? War der Spieler Payne nun spielberechtigt oder nicht?WR #83 hat geschrieben:Ja, war er.222 hat geschrieben:Dank "interessanter" Auslegung der BSO.Entscheidend ist nun wann der Pass beantragt ist. Die Freigabe kann nachgereicht werden.Urgestein hat geschrieben:Und die wäre?
Da der Pass aber sogar vor dem 1.3. von FU beantragt wurde war überhaupt keine Freigabe nötig.
Tja. So kann man in mehr als einem Team einen Paß haben.
Wenn Payne's Paß nach dem 1.3. von FU beantragt worden wäre so würde eine Wechselsperre fällig, aber diese läuft auch schon bevor eine Freigabe nachgewiesen wird, nämlich ab Beantragung des Passes.
In der BSO steht zwar im §60: (...) so ist ein Wechsel nur möglich wenn, der abgebende Verein entweder eine Freigabe schriftlich erteilt, die dem Neuantrag beizufügen ist, (...)
aber "beizufügen" ist nicht zeitlich definiert. Wenn also erst nach fünf Wochen die Freigabe nachgereicht wird, wird sie der Akte in der Passstelle "beigefügt" und alles ist gut.
Wie gesagt, eine sehr interessante Auslegung der BSO, die aber von offizieller Seite kommt.
Meiner Meinung nach eine falsche Auslegung der BSO, sehr Spitzfindig, aber nunmehr ein Präzedenzfall.
Also, alle nachmachen.
§60 geht weiter:
.... oder einer Freigabe nicht innerhalb von 14 Tagen nach Information durch die zuständige Steile schriftlich widerspricht
Das ist bei einem Wechsel vor dem 01.03. noch nicht einmal spitzfindig. Der Randall hat noch nicht einmal gelogen, wenn er den FUs gesagt hat, daß er nicht mehr für Wiesbaden spielt. Die Passstelle hätte die Phantoms informieren müssen. Oder von mir aus auch die Universe, daß der Junge schon einen Pass hat. Dann hätten die eine Freigabe der Phantoms beantragen können. Steht eindeutig in der BSO.
Gegen die 300,- würde ich klagen.