Stimmt, Herr M hat die Marke auf sich eingetragen, außer für American Football.Prime hat geschrieben: ...
Stand jetzt ist Mämpel in Besitz der Marke.
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Stimmt auch, außer dass nun neue Fristen gelten, die für Rechtsstreitigkeiten sehr wichtig sind.Prime hat geschrieben: ...
Eine Abmahnung ändert da auch nichts dran.
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Prime nun zum letzten Male: Gegen was soll die NFL den Widerspruch bei der Eintragung einlegen? Weil irgendein Deutscher sich die Marke für FUßBALLSPIELE hat eintragen lassen? Von AMERICAN FOOTBALLsteht bei Herrn M. rein gar nichts. Und wenn DU diese Eintragung mal mit der alten von der NFLE vergleichen würdest, würde auch DIR auffallen, dass man es explizit für American Football eintragen hat lassen können. Das hat Herr M. nicht gemacht, weil dann die NFL direkt Widerspruch eingelegt hätte. Denn laut Marken G ist Frankfurt Galaxy eine notorische Marke, welche nicht explizit in einem Register eingetragen werden muss, um geschützt zu sein. Dazu kannst du gerne alle Links von mir noch mal anschaue, und Dir die entsprechenden Artikel durchlesen.Prime hat geschrieben: ...
Die Frage ist doch, warum die NFL kein Widerspruchsverfahren gegen die Markeneintragung einleitet. Meine Vermutung: Sie wollen sich in mögliche Rechtsstreitigkeiten gar nicht reinziehen lassen, die womöglich noch für negative Schlagzeilen sorgen könnten, sondern hoffen darauf, dass sich das Problem von selbst löst.
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Und Du bekommst sogar noch einen neuen Link von mir.
http://transpatent.com/archiv/152pvue/pvue.html#6bis
Schau dir hier mal den (3) an. Ich zitiere:
"(3) Gegenüber bösgläubig erwirkten Eintragungen oder bösgläubig vorgenommenen Benutzungshandlungen ist der Antrag auf Löschung dieser Marken oder auf Untersagung ihres Gebrauchs an keine Frist gebunden. (Quelle: http://transpatent.com/archiv/152pvue/pvue.html#6bis ).
Ob jetzt hier im Fall eine bösgläubig vorgenommenen Benutzungshandlung vorliegt das sollen im konkreten Fall die Gerichte klären.
Und dass die NFL sich auf keinen Rechtsstreit einlassen wolle, das kannst Du echt nicht selber glauben, oder? Aber wie Dobby schon geschrieben hat, die Kosten eines Gerichtsverfahrens trägt immer der Verlierer. Und da die NFL mit Zustellung der Abmahnung nun 3 Jahre Zeit hat, rechtliche Schritte einzuleiten, kann Sie abwarten und jeden Fall des Verstoßes gegen die Nutzung des Names Frankfurt Galaxy dokumentieren. Je mehr Verstöße Sie sammelt, desto mehr Kohle, Geld, Moneten, Asche kann Sie daraus ziehen.
Aber ich weiß ja eh schon, dass DU es wieder nicht kapieren wirst. Aber wie heißt es so schön: "Die Hoffnung stirbt zuletzt"