1. Wo ?legend hat geschrieben:Mämpel hat die Einstweilige Verfügung jetzt online gestellt und damit FU und FUB faktisch beerdigt.
2. War es also doch NUR eine einstweilige Verfügung.... Treffer

1. Wo ?legend hat geschrieben:Mämpel hat die Einstweilige Verfügung jetzt online gestellt und damit FU und FUB faktisch beerdigt.
Interessante und exklusive Interpretation. Aber was will man von Dir anderes erwarten.legend hat geschrieben:Mämpel hat die Einstweilige Verfügung jetzt online gestellt und damit FU und FUB faktisch beerdigt.
Natürlich wird er das. Stellt sich nur die Frage, ob es gelingt, den wichtigsten Passus in diesem Widerspruch aufheben zu lassen. Nämlich die fehlende aufschiebende Wirkung. Sonst herrscht nämlich bis zur endgültigen Klärung Stillstand auf Seiten der FUB. Wobei man dort ja scheinbar immer noch der Meinung ist, das wird schon irgendwie, irgendwann .....Phorcus hat geschrieben:Wenn man sich das ganze Ding mal durchliest wird man feststellen das die angeklagte Partei einen Widerspruch einlegen kannUnd ich denke das wird der Verein tun.
Stimmt !legend hat geschrieben:Legt erst mal Widerspruch ein, wartet auf Weiteres, und dann schaut mal, ob ihr im Mai/Juni noch kuzfristig in die GFL einsteigen könnt![]()
Ihr könnt natürlich auch so weiter machen wie bisher, nämlich von einem Debakel zum nächsten stolpern, und Euch noch ein wenig in Arroganz und Selbstherrlichkeit sonnen. Mämpel tanzt dazu auf Euren Nasen, ihr Nasen
Wo hat er denn den Beschluss veröffentlicht ? Oder meinst Du diese peinliche "Entscheidung" auf der Galaxy HP, die in Wirklichkeit nichts anders ist wie ein vorläufiger Beschluss, der durch Antrag (selbstverständlich substantiell untermauert) der Gegenseite auch wieder aufgehoben werden kann. Der Beschluss bremst derzeit, aber ob die Hauptsache so ausgeht, wie er hier gerne glauben machen möchte, ist doch fraglich.legend hat geschrieben:Mämpel hat die Einstweilige Verfügung jetzt online gestellt und damit FU und FUB faktisch beerdigt.
Habe aber dazu gelesen:Phorcus hat geschrieben:Wenn man sich das ganze Ding mal durchliest wird man feststellen das die angeklagte Partei einen Widerspruch einlegen kannUnd ich denke das wird der Verein tun.
premiere hat geschrieben:Mich würde ja mal der Inhalt des "ablehnenden Beschlusses" des LG Frankfurt vom 26.11.interessieren ....
Da müssten ja auch noch Gründe drin stehen, die das LG bewogen haben, den 1. Antrag von Herrn M. abzulehen !