Barfly hat geschrieben: ↑Di Jul 15, 2025 10:30
defregger hat geschrieben: ↑Di Jul 15, 2025 09:15
Im Handelsregister wurde die FBG Football Berlin GmbH am 10.07.25 ausgetragen (Auflösung infolge Insolvenzeröffnung). Wer ist aktuell nun Franchise-Nehmer?
Der Insolvenzverwalter

?
Gibt vermutlich keinen:
Das Insolvenzgericht weist den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss ab, wenn das Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht ausreichen wird, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§ 26 InsO). In diesem Falle wird die GmbH in das Schuldnerverzeichnis aufgenommen.
Mit der Entscheidung über die Abweisung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse wird die GmbH aufgelöst. Die Eintragung der Auflösung ins Handelsregister erfolgt gemäß § 65 Abs. 1 S. 2 und 3 GmbH von Amts wegen.
Sollte die GmbH zu diesem Zeitpunkt vermögenslos sein, wird sie von Amts wegen vom Handelsregistergericht nach § 394 Abs. 1 S. 1 FamFG gelöscht werden. Dieser Schritt kann auch durch die Gesellschafter beim Handelsregistergericht angeregt werden.

Meine Meinung steht fest. Bitte verwirrt mich nicht mit Tatsachen.